Wie lange bewahrst du Steuerunterlagen in Deutschland auf?

Für Unternehmen legt § 147 AO 10 Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse und 8 Jahre für Rechnungen und Buchungsbelege fest (2025 von 10 verkürzt), gezählt ab Ende des Kalenderjahres. Privatpersonen haben keine allgemeine Pflicht, außer 2 Jahre für Rechnungen über Arbeiten an einem Haus oder Grundstück (§ 14b UStG) und 6 Jahre, wenn ihre Einkünfte über 500.000 € im Jahr liegen.

Alle Regeln für Deutschland, mit einem Beispiel

Von den offiziellen Seiten, die in jeder Zeile verlinkt sind, geprüft am 5. Oktober 2026. Die Spalte „Beispiel“ zeigt das Aufbewahrungsende für das Steuerjahr 2025, wo die Regel eines nennt.

DokumentOffizielle RegelBeispiel (2025)Quelle
Steuererklärungen (deine Kopien)Das deutsche Steuerrecht kennt keine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen — die Fristen des § 147 AO gelten für Unternehmen. Ausnahme: Liegen deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen über 500.000 € im Jahr, bewahre die Unterlagen dazu 6 Jahre auf (§ 147a AO).
Länger, wenn: Es ist sinnvoll, sie aufzubewahren, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist, weil du Zahlen belegen musst, wenn das Finanzamt nachfragt
keine gesetzliche Pflichtgesetze-im-internet.de
Belege und Unterlagen zu deiner SteuererklärungDas deutsche Steuerrecht kennt keine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen — die Fristen des § 147 AO gelten für Unternehmen. Ausnahme: Liegen deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen über 500.000 € im Jahr, bewahre die Unterlagen dazu 6 Jahre auf (§ 147a AO).
Länger, wenn: Es ist sinnvoll, sie aufzubewahren, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist, weil du Zahlen belegen musst, wenn das Finanzamt nachfragt
keine gesetzliche Pflichtgesetze-im-internet.de
Gehaltsabrechnungen, W-2, P60Das deutsche Steuerrecht kennt keine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen — die Fristen des § 147 AO gelten für Unternehmen. Ausnahme: Liegen deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen über 500.000 € im Jahr, bewahre die Unterlagen dazu 6 Jahre auf (§ 147a AO).
Länger, wenn: Es ist sinnvoll, sie aufzubewahren, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist, weil du Zahlen belegen musst, wenn das Finanzamt nachfragt
keine gesetzliche Pflichtgesetze-im-internet.de
KontoauszügeDas deutsche Steuerrecht kennt keine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen — die Fristen des § 147 AO gelten für Unternehmen. Ausnahme: Liegen deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen über 500.000 € im Jahr, bewahre die Unterlagen dazu 6 Jahre auf (§ 147a AO).
Länger, wenn: Es ist sinnvoll, sie aufzubewahren, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist, weil du Zahlen belegen musst, wenn das Finanzamt nachfragt
keine gesetzliche Pflichtgesetze-im-internet.de
Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen)Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse: 10 Jahre, gezählt ab Ende des Kalenderjahres der letzten Eintragung (§ 147 AO).
Länger, wenn: Buchungsbelege und Rechnungen: 8 Jahre; Geschäftsbriefe und andere steuerlich relevante Unterlagen: 6 Jahre; Die Frist endet nicht, solange die Festsetzungsfrist noch läuft
bis 31. Dezember 2035gesetze-im-internet.de
Rechnungen und Belege im GeschäftAusgestellte und erhaltene Rechnungen sowie Buchungsbelege: 8 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem sie ausgestellt wurden (§ 14b UStG, § 147 AO). Die Frist wurde 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt.
Länger, wenn: Bei Unterlagen, deren Frist am 1. Januar 2025 bereits lief, prüfe die Übergangsregel mit einem Steuerberater
bis 31. Dezember 2033gesetze-im-internet.de
Unterlagen zu Haus- und GrundstückskaufPrivate Haushalte: Bewahre Rechnungen für Arbeiten an einem Haus oder Grundstück (Handwerker, Reparaturen, Instandhaltung) 2 Jahre ab Ende des Jahres auf, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (§ 14b UStG).bis 31. Dezember 2027gesetze-im-internet.de
Kaufbelege (Gewährleistung)Mängelansprüche verjähren 2 Jahre nach Lieferung (5 Jahre bei Bauwerken und Baumaterial), bewahre den Beleg also mindestens so lange auf (§ 438 BGB).ab 30. Juni 2025: bis 30. Juni 2027gesetze-im-internet.de

Wir haben in Deutschland keine offizielle Aufbewahrungsregel gefunden für: lohnunterlagen (wenn du jemanden beschäftigst), arztunterlagen und -rechnungen. Bewahre diese auf, solange sie noch eine Rolle spielen könnten — für einen Anspruch, eine Garantie oder einen Verkauf.

Auf dem Handy statt im Karton aufbewahren

Gescannte Kopien brauchen keinen Platz und sind leichter zu finden, wenn das Finanzamt nachfragt. Die vollständige Liste der Haushaltspapiere und wie lange du jedes aufbewahrst, steht unter welche Unterlagen du wie lange aufbewahren solltest; zum Scannen siehe Dokumente mit dem iPhone scannen. Für andere Länder nutze den Aufbewahrungsfristen-Rechner.

Allgemeine Informationen aus offiziellen Quellen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich, und deine Situation kann Ausnahmen mit sich bringen — die verlinkte offizielle Seite hat das letzte Wort.

So findest du heraus, wie lange du Steuerunterlagen aufbewahren musst

  1. Das Land wählen. Wähle das Land, dessen Steuerbehörde die Unterlage betrifft — das Land, in dem du deine Steuererklärung abgibst.
  2. Das Dokument wählen. Steuererklärung, die Belege dazu, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Geschäftsunterlagen und so weiter. Dokumente ohne offizielle Regel sind markiert.
  3. Jahr oder Datum eingeben. Die meisten Regeln zählen ab dem Steuerjahr oder ab dem Tag der Abgabe. Das Tool fragt nach dem, was diese Regel braucht.
  4. Datum und Ausnahmen lesen. Du erhältst das Aufbewahrungsende, die Regel in einfachen Worten, die Fälle, in denen du länger aufbewahren musst, und die offizielle Quelle. Auf Wunsch fügst du eine Kalendererinnerung hinzu.