| USA |
| Steuererklärungen (deine Kopien) | Bewahre jede Steuererklärung und die Unterlagen dahinter auf, bis die IRS keine weitere Steuer mehr festsetzen kann: 3 Jahre ab dem Tag, an dem du sie abgegeben hast. Eine vor der Fälligkeit abgegebene Erklärung gilt als am Fälligkeitstag abgegeben. Länger, wenn: 6 Jahre, wenn du Einkommen im Wert von mehr als 25 % des in der Erklärung angegebenen Bruttoeinkommens weggelassen hast; 7 Jahre, wenn du einen Verlust aus wertlosen Wertpapieren oder einen Abzug für uneinbringliche Forderungen geltend machst; Unbegrenzt, wenn du keine Erklärung abgegeben oder eine betrügerische abgegeben hast; Erstattungsantrag nach Abgabe der Erklärung: 3 Jahre ab Abgabe oder 2 Jahre ab Zahlung der Steuer, je nachdem, was später liegt | irs.gov · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Bewahre Unterlagen, die Einkommen, Abzüge oder Steuergutschriften in einer Erklärung belegen, bis die Verjährungsfrist für diese Erklärung abgelaufen ist — in der Regel 3 Jahre ab dem Tag der Abgabe. Länger, wenn: 6 Jahre, wenn du Einkommen im Wert von mehr als 25 % des in der Erklärung angegebenen Bruttoeinkommens weggelassen hast; 7 Jahre, wenn du einen Verlust aus wertlosen Wertpapieren oder einen Abzug für uneinbringliche Forderungen geltend machst; Unbegrenzt, wenn du keine Erklärung abgegeben oder eine betrügerische abgegeben hast; Erstattungsantrag nach Abgabe der Erklärung: 3 Jahre ab Abgabe oder 2 Jahre ab Zahlung der Steuer, je nachdem, was später liegt | irs.gov · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Gehaltsabrechnungen, W-2, P60 | Bewahre Copy C jedes Formulars W-2 auf, bis du Sozialversicherungsleistungen (Social Security) beziehst (IRS Publication 552), falls dein Verdienstkonto korrigiert werden muss. | irs.gov · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kontoauszüge | Kontoauszüge, die Einkommen oder Ausgaben in deiner Erklärung belegen, sind Steuerunterlagen, daher gilt dieselbe Frist: in der Regel 3 Jahre ab dem Tag der Abgabe. Länger, wenn: 6 Jahre, wenn du Einkommen im Wert von mehr als 25 % des in der Erklärung angegebenen Bruttoeinkommens weggelassen hast; 7 Jahre, wenn du einen Verlust aus wertlosen Wertpapieren oder einen Abzug für uneinbringliche Forderungen geltend machst; Unbegrenzt, wenn du keine Erklärung abgegeben oder eine betrügerische abgegeben hast; Erstattungsantrag nach Abgabe der Erklärung: 3 Jahre ab Abgabe oder 2 Jahre ab Zahlung der Steuer, je nachdem, was später liegt | irs.gov · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Bewahre Unterlagen, die einen Einnahme- oder Abzugsposten in einer Geschäftserklärung belegen, bis die Verjährungsfrist für diese Erklärung abgelaufen ist — in der Regel 3 Jahre ab Abgabe (IRS Publication 583). Länger, wenn: 6 Jahre, wenn du Einkommen im Wert von mehr als 25 % des in der Erklärung angegebenen Bruttoeinkommens weggelassen hast; 7 Jahre, wenn du einen Verlust aus wertlosen Wertpapieren oder einen Abzug für uneinbringliche Forderungen geltend machst; Unbegrenzt, wenn du keine Erklärung abgegeben oder eine betrügerische abgegeben hast; Erstattungsantrag nach Abgabe der Erklärung: 3 Jahre ab Abgabe oder 2 Jahre ab Zahlung der Steuer, je nachdem, was später liegt | irs.gov · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Lohnunterlagen (wenn du jemanden beschäftigst) | Bewahre Lohnsteuerunterlagen mindestens 4 Jahre ab dem Tag auf, an dem die Steuer fällig wird oder gezahlt wurde, je nachdem, was später liegt. | irs.gov · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Unterlagen zu Haus- und Grundstückskauf | Bewahre Unterlagen zu Eigentum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für das Jahr auf, in dem du es verkaufst oder anderweitig veräußerst — in der Regel 3 Jahre nach Abgabe der Erklärung für dieses Jahr. Länger, wenn: Eigentum in einem steuerfreien Tausch getauscht: bewahre die Unterlagen zum alten wie zum neuen Eigentum auf | irs.gov · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Arztunterlagen und -rechnungen | Für deine eigenen Arztunterlagen gibt es keine Aufbewahrungsregel der IRS oder des Bundes. Arztrechnungen, die du abziehst, sind Steuerunterlagen (3 Jahre ab Abgabe). Die IRS weist außerdem darauf hin, dass Versicherer oder Gläubiger Unterlagen eventuell länger aufbewahrt sehen möchten. | irs.gov · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Vereinigtes Königreich |
| Steuererklärungen (deine Kopien) | Wenn du eine Self-Assessment-Steuererklärung abgibst, bewahre die Unterlagen dahinter mindestens 22 Monate nach Ende des Steuerjahrs auf, für das die Erklärung gilt (das Steuerjahr endet am 5. April). Länger, wenn: Wenn du die Erklärung verspätet abgegeben hast: mindestens 15 Monate nach dem Tag der Abgabe; Selbstständige oder Gesellschafter: stattdessen 5 Jahre nach der Frist am 31. Januar (siehe Geschäftsunterlagen) | gov.uk · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Wenn du eine Self-Assessment-Steuererklärung abgibst, bewahre die Unterlagen dahinter mindestens 22 Monate nach Ende des Steuerjahrs auf, für das die Erklärung gilt (das Steuerjahr endet am 5. April). Länger, wenn: Wenn du die Erklärung verspätet abgegeben hast: mindestens 15 Monate nach dem Tag der Abgabe; Selbstständige oder Gesellschafter: stattdessen 5 Jahre nach der Frist am 31. Januar (siehe Geschäftsunterlagen) | gov.uk · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Gehaltsabrechnungen, W-2, P60 | Bewahre deine P60, P45, P11D und Gehaltsabrechnungen als Teil deiner Lohn- und Steuerunterlagen auf. Wenn du Self Assessment abgibst, bewahre sie mindestens 22 Monate nach Ende des Steuerjahrs (5. April) auf. Länger, wenn: Wenn du die Erklärung verspätet abgegeben hast: mindestens 15 Monate nach dem Tag der Abgabe; Selbstständige oder Gesellschafter: stattdessen 5 Jahre nach der Frist am 31. Januar (siehe Geschäftsunterlagen) | gov.uk · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kontoauszüge | Wenn du eine Self-Assessment-Steuererklärung abgibst, bewahre die Unterlagen dahinter mindestens 22 Monate nach Ende des Steuerjahrs auf, für das die Erklärung gilt (das Steuerjahr endet am 5. April). Länger, wenn: Wenn du die Erklärung verspätet abgegeben hast: mindestens 15 Monate nach dem Tag der Abgabe; Selbstständige oder Gesellschafter: stattdessen 5 Jahre nach der Frist am 31. Januar (siehe Geschäftsunterlagen) | gov.uk · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Selbstständige: Bewahre deine Unterlagen mindestens 5 Jahre nach der Self-Assessment-Frist am 31. Januar für das Steuerjahr auf. Länger, wenn: Erklärung mehr als 4 Jahre nach der Frist abgegeben: 15 Monate nach der Abgabe; Kapitalgesellschaften (Limited Companies): 6 Jahre ab Ende des letzten Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen — länger bei Ausrüstung, verspäteten Erklärungen oder einer laufenden Compliance-Prüfung | gov.uk · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Lohnunterlagen (wenn du jemanden beschäftigst) | PAYE-Arbeitgeber: Bewahre Lohnunterlagen 3 Jahre ab Ende des Steuerjahrs auf, auf das sie sich beziehen. | gov.uk · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Unterlagen zu Haus- und Grundstückskauf | Unterlagen für die Capital Gains Tax (Kauf, Verbesserung und Verkauf einer Immobilie oder eines anderen Vermögenswerts): Bewahre sie mindestens ein Jahr nach der Self-Assessment-Frist (31. Januar) für das Steuerjahr des Verkaufs auf. Länger, wenn: Im Geschäftsbetrieb: 5 Jahre nach der Frist; Länger, wenn die Erklärung verspätet war oder HMRC eine Prüfung begonnen hat | gov.uk · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kanada |
| Steuererklärungen (deine Kopien) | Bewahre deine Unterlagen und Belege 6 Jahre ab Ende des letzten Steuerjahrs auf, auf das sie sich beziehen. Länger, wenn: Erklärung verspätet abgegeben: 6 Jahre ab dem Tag der Abgabe; Einspruch oder Rechtsmittel: bis zur Erledigung oder bis die 6 Jahre abgelaufen sind, je nachdem, was später liegt; Für eine vorzeitige Vernichtung der Unterlagen brauchst du die schriftliche Erlaubnis der CRA | canada.ca · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Bewahre deine Unterlagen und Belege 6 Jahre ab Ende des letzten Steuerjahrs auf, auf das sie sich beziehen. Länger, wenn: Erklärung verspätet abgegeben: 6 Jahre ab dem Tag der Abgabe; Einspruch oder Rechtsmittel: bis zur Erledigung oder bis die 6 Jahre abgelaufen sind, je nachdem, was später liegt; Für eine vorzeitige Vernichtung der Unterlagen brauchst du die schriftliche Erlaubnis der CRA | canada.ca · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Gehaltsabrechnungen, W-2, P60 | Bewahre deine Unterlagen und Belege 6 Jahre ab Ende des letzten Steuerjahrs auf, auf das sie sich beziehen. Länger, wenn: Erklärung verspätet abgegeben: 6 Jahre ab dem Tag der Abgabe; Einspruch oder Rechtsmittel: bis zur Erledigung oder bis die 6 Jahre abgelaufen sind, je nachdem, was später liegt; Für eine vorzeitige Vernichtung der Unterlagen brauchst du die schriftliche Erlaubnis der CRA | canada.ca · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kontoauszüge | Bewahre deine Unterlagen und Belege 6 Jahre ab Ende des letzten Steuerjahrs auf, auf das sie sich beziehen. Länger, wenn: Erklärung verspätet abgegeben: 6 Jahre ab dem Tag der Abgabe; Einspruch oder Rechtsmittel: bis zur Erledigung oder bis die 6 Jahre abgelaufen sind, je nachdem, was später liegt; Für eine vorzeitige Vernichtung der Unterlagen brauchst du die schriftliche Erlaubnis der CRA | canada.ca · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Bewahre deine Unterlagen und Belege 6 Jahre ab Ende des letzten Steuerjahrs auf, auf das sie sich beziehen. Länger, wenn: Erklärung verspätet abgegeben: 6 Jahre ab dem Tag der Abgabe; Einspruch oder Rechtsmittel: bis zur Erledigung oder bis die 6 Jahre abgelaufen sind, je nachdem, was später liegt; Für eine vorzeitige Vernichtung der Unterlagen brauchst du die schriftliche Erlaubnis der CRA | canada.ca · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Lohnunterlagen (wenn du jemanden beschäftigst) | Arbeitgeber: Dieselbe 6-Jahres-Frist gilt für Lohnunterlagen nach dem Employment Insurance Act und dem Canada Pension Plan. Länger, wenn: Erklärung verspätet abgegeben: 6 Jahre ab dem Tag der Abgabe; Einspruch oder Rechtsmittel: bis zur Erledigung oder bis die 6 Jahre abgelaufen sind, je nachdem, was später liegt; Für eine vorzeitige Vernichtung der Unterlagen brauchst du die schriftliche Erlaubnis der CRA | canada.ca · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Unterlagen zu Haus- und Grundstückskauf | Unterlagen über langfristige Anschaffungen und Veräußerungen von Eigentum müssen unbegrenzt aufbewahrt werden, weil sie den Gewinn beim Verkauf bestimmen. | canada.ca · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Australien |
| Steuererklärungen (deine Kopien) | Bewahre deine schriftlichen Nachweise 5 Jahre ab dem Tag auf, an dem du deine Steuererklärung einreichst. Länger, wenn: Ansprüche auf Wertminderung (Abschreibung): 5 Jahre ab deinem letzten Antrag; Bei einem Streit mit dem ATO: 5 Jahre ab Einreichung oder 5 Jahre nach Beilegung des Streits, je nachdem, was später liegt | ato.gov.au · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Bewahre deine schriftlichen Nachweise 5 Jahre ab dem Tag auf, an dem du deine Steuererklärung einreichst. Länger, wenn: Ansprüche auf Wertminderung (Abschreibung): 5 Jahre ab deinem letzten Antrag; Bei einem Streit mit dem ATO: 5 Jahre ab Einreichung oder 5 Jahre nach Beilegung des Streits, je nachdem, was später liegt | ato.gov.au · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Gehaltsabrechnungen, W-2, P60 | Bewahre deine schriftlichen Nachweise 5 Jahre ab dem Tag auf, an dem du deine Steuererklärung einreichst. Länger, wenn: Ansprüche auf Wertminderung (Abschreibung): 5 Jahre ab deinem letzten Antrag; Bei einem Streit mit dem ATO: 5 Jahre ab Einreichung oder 5 Jahre nach Beilegung des Streits, je nachdem, was später liegt | ato.gov.au · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kontoauszüge | Bewahre deine schriftlichen Nachweise 5 Jahre ab dem Tag auf, an dem du deine Steuererklärung einreichst. Länger, wenn: Ansprüche auf Wertminderung (Abschreibung): 5 Jahre ab deinem letzten Antrag; Bei einem Streit mit dem ATO: 5 Jahre ab Einreichung oder 5 Jahre nach Beilegung des Streits, je nachdem, was später liegt | ato.gov.au · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Unternehmen bewahren die meisten Unterlagen 5 Jahre auf, gezählt ab Erstellung oder Erhalt der Unterlage oder ab Abschluss des Geschäftsvorfalls, je nachdem, was später liegt. Länger, wenn: Unternehmen (Companies) müssen Finanzunterlagen nach dem Corporations Act (ASIC) 7 Jahre aufbewahren | ato.gov.au · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Lohnunterlagen (wenn du jemanden beschäftigst) | Arbeitgeber: Bewahre Unterlagen zur Fringe Benefits Tax 5 Jahre ab Einreichung der FBT-Erklärung auf und Unterlagen zu Super-Beiträgen (Altersvorsorge) 5 Jahre ab dem Beitrag. | ato.gov.au · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Unterlagen zu Haus- und Grundstückskauf | Bewahre Unterlagen zum Kauf und Verkauf eines Vermögenswerts (auch einer Immobilie) 5 Jahre auf, nachdem sicher ist, dass kein Ereignis der Capital Gains Tax mehr eintreten kann — in der Praxis 5 Jahre nach der Erklärung für das Verkaufsjahr. | ato.gov.au · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Deutschland |
| Steuererklärungen (deine Kopien) | Das deutsche Steuerrecht kennt keine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen — die Fristen des § 147 AO gelten für Unternehmen. Ausnahme: Liegen deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen über 500.000 € im Jahr, bewahre die Unterlagen dazu 6 Jahre auf (§ 147a AO). Länger, wenn: Es ist sinnvoll, sie aufzubewahren, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist, weil du Zahlen belegen musst, wenn das Finanzamt nachfragt | gesetze-im-internet.de · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Das deutsche Steuerrecht kennt keine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen — die Fristen des § 147 AO gelten für Unternehmen. Ausnahme: Liegen deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen über 500.000 € im Jahr, bewahre die Unterlagen dazu 6 Jahre auf (§ 147a AO). Länger, wenn: Es ist sinnvoll, sie aufzubewahren, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist, weil du Zahlen belegen musst, wenn das Finanzamt nachfragt | gesetze-im-internet.de · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Gehaltsabrechnungen, W-2, P60 | Das deutsche Steuerrecht kennt keine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen — die Fristen des § 147 AO gelten für Unternehmen. Ausnahme: Liegen deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen über 500.000 € im Jahr, bewahre die Unterlagen dazu 6 Jahre auf (§ 147a AO). Länger, wenn: Es ist sinnvoll, sie aufzubewahren, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist, weil du Zahlen belegen musst, wenn das Finanzamt nachfragt | gesetze-im-internet.de · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kontoauszüge | Das deutsche Steuerrecht kennt keine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen — die Fristen des § 147 AO gelten für Unternehmen. Ausnahme: Liegen deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen über 500.000 € im Jahr, bewahre die Unterlagen dazu 6 Jahre auf (§ 147a AO). Länger, wenn: Es ist sinnvoll, sie aufzubewahren, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist, weil du Zahlen belegen musst, wenn das Finanzamt nachfragt | gesetze-im-internet.de · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse: 10 Jahre, gezählt ab Ende des Kalenderjahres der letzten Eintragung (§ 147 AO). Länger, wenn: Buchungsbelege und Rechnungen: 8 Jahre; Geschäftsbriefe und andere steuerlich relevante Unterlagen: 6 Jahre; Die Frist endet nicht, solange die Festsetzungsfrist noch läuft | gesetze-im-internet.de · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Rechnungen und Belege im Geschäft | Ausgestellte und erhaltene Rechnungen sowie Buchungsbelege: 8 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem sie ausgestellt wurden (§ 14b UStG, § 147 AO). Die Frist wurde 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Länger, wenn: Bei Unterlagen, deren Frist am 1. Januar 2025 bereits lief, prüfe die Übergangsregel mit einem Steuerberater | gesetze-im-internet.de · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Unterlagen zu Haus- und Grundstückskauf | Private Haushalte: Bewahre Rechnungen für Arbeiten an einem Haus oder Grundstück (Handwerker, Reparaturen, Instandhaltung) 2 Jahre ab Ende des Jahres auf, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (§ 14b UStG). | gesetze-im-internet.de · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kaufbelege (Gewährleistung) | Mängelansprüche verjähren 2 Jahre nach Lieferung (5 Jahre bei Bauwerken und Baumaterial), bewahre den Beleg also mindestens so lange auf (§ 438 BGB). | gesetze-im-internet.de · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Frankreich |
| Steuererklärungen (deine Kopien) | Bewahre deine Einkommensteuererklärung, den Steuerbescheid und die Belege bis zum Ende des 3. Jahres nach dem Jahr auf, in dem die Steuer fällig ist — für Einkommen 2025, erklärt 2026, bis zum 31. Dezember 2028. Länger, wenn: 10 Jahre bei Betrug | service-public.gouv.fr · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Belege und Nachweise zu deiner Einkommensteuer folgen der Erklärung: bis zum Ende des 3. Jahres nach dem Jahr, in dem die Steuer fällig ist. Länger, wenn: 10 Jahre bei Betrug | service-public.gouv.fr · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Gehaltsabrechnungen, W-2, P60 | Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse: Bewahre sie auf, bis deine Altersrente festgesetzt ist. | service-public.gouv.fr · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kontoauszüge | Kontoauszüge und Scheckabschnitte: 5 Jahre. | economie.gouv.fr · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Buchhaltungsbücher und ihre Belege: 10 Jahre ab Abschluss des Geschäftsjahres. Länger, wenn: Unterlagen, die das Finanzamt prüfen darf: 6 Jahre; Handelsverträge und Bankunterlagen: 5 Jahre | entreprendre.service-public.gouv.fr · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Lohnunterlagen (wenn du jemanden beschäftigst) | Wenn du jemanden bei dir zu Hause beschäftigst: Bewahre dessen Gehaltsabrechnungen 5 Jahre auf. | service-public.gouv.fr · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Unterlagen zu Haus- und Grundstückskauf | Kaufvertrag (Eigentumsurkunde): dauerhaft aufbewahren. Rechnungen für größere Bauarbeiten: 10 Jahre; kleine Arbeiten: 5 Jahre. | service-public.gouv.fr · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Arztunterlagen und -rechnungen | Ärztliche Atteste, Röntgenbilder und Untersuchungsergebnisse, Gesundheits- und Impfunterlagen: dauerhaft aufbewahren. Krankenhausrechnungen: 4 Jahre (öffentliches Krankenhaus) oder 2 Jahre (private Klinik). | service-public.gouv.fr · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kaufbelege (Gewährleistung) | Gesetzliche Konformitätsgarantie: Ein Mangel muss innerhalb von 2 Jahren nach Lieferung auftreten, bewahre den Beleg also mindestens so lange auf. | service-public.gouv.fr · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Spanien |
| Steuererklärungen (deine Kopien) | Das Finanzamt kann eine Steuererklärung 4 Jahre lang prüfen, gezählt ab dem Tag nach Ende der freiwilligen Abgabefrist (Ley General Tributaria, Artikel 66–67). Bewahre die Erklärung und ihre Belege mindestens so lange auf. | boe.es · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Das Finanzamt kann eine Steuererklärung 4 Jahre lang prüfen, gezählt ab dem Tag nach Ende der freiwilligen Abgabefrist (Ley General Tributaria, Artikel 66–67). Bewahre die Erklärung und ihre Belege mindestens so lange auf. | boe.es · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Unternehmen und Freiberufler bewahren Rechnungen und Belege für die 4-jährige Verjährungsfrist auf. Länger, wenn: Bücher, Korrespondenz und Geschäftsunterlagen: 6 Jahre ab der letzten Eintragung (Código de Comercio, Artikel 30) | sede.agenciatributaria.gob.es · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kaufbelege (Gewährleistung) | Gesetzliche Garantie: 3 Jahre ab Lieferung bei Waren (2 Jahre bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen), bewahre den Beleg also mindestens so lange auf. | boe.es · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Italien |
| Steuererklärungen (deine Kopien) | Bewahre die Erklärung 730 und die Belege dazu bis zum 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der Abgabe auf — die 730/2026 für Einkommen 2025 bis zum 31. Dezember 2031 —, weil das Finanzamt sie bis dahin anfordern kann. Länger, wenn: Belege über Gesundheitsausgaben, die in der vorausgefüllten Erklärung bereits unverändert stehen, müssen nicht aufbewahrt werden | agenziaentrate.gov.it · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Bewahre die Erklärung 730 und die Belege dazu bis zum 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der Abgabe auf — die 730/2026 für Einkommen 2025 bis zum 31. Dezember 2031 —, weil das Finanzamt sie bis dahin anfordern kann. Länger, wenn: Belege über Gesundheitsausgaben, die in der vorausgefüllten Erklärung bereits unverändert stehen, müssen nicht aufbewahrt werden | agenziaentrate.gov.it · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kaufbelege (Gewährleistung) | Die gesetzliche Garantie dauert 2 Jahre ab Lieferung (Ansprüche verjähren 26 Monate nach Lieferung), bewahre den Beleg also mindestens so lange auf. | mimit.gov.it · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Niederlande |
| Steuererklärungen (deine Kopien) | Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, aber die niederländische Regierung rät, deine Finanzunterlagen 5 Jahre aufzubewahren, weil das Finanzamt bis zu 5 Jahre rückwirkend neu festsetzen kann. | rijksoverheid.nl · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, aber die niederländische Regierung rät, deine Finanzunterlagen 5 Jahre aufzubewahren, weil das Finanzamt bis zu 5 Jahre rückwirkend neu festsetzen kann. | rijksoverheid.nl · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Gehaltsabrechnungen, W-2, P60 | Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, aber die niederländische Regierung rät, deine Finanzunterlagen 5 Jahre aufzubewahren, weil das Finanzamt bis zu 5 Jahre rückwirkend neu festsetzen kann. | rijksoverheid.nl · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Kontoauszüge | Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, aber die niederländische Regierung rät, deine Finanzunterlagen 5 Jahre aufzubewahren, weil das Finanzamt bis zu 5 Jahre rückwirkend neu festsetzen kann. | rijksoverheid.nl · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Unternehmen bewahren ihre Grundunterlagen 7 Jahre auf. Länger, wenn: Daten zu Immobilien: 10 Jahre | belastingdienst.nl · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Irland |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Bewahre Unterlagen 6 Jahre ab dem Tag des Geschäftsvorfalls auf, auf den sie sich beziehen. Länger, wenn: Keine Erklärung abgegeben: bis 6 Jahre nach Ende des Jahres, für das die Erklärung hätte abgegeben werden müssen; Bei Untersuchung, Einspruch oder Verfahren: bis zum Abschluss | revenue.ie · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Bewahre Unterlagen 6 Jahre ab dem Tag des Geschäftsvorfalls auf, auf den sie sich beziehen. Länger, wenn: Keine Erklärung abgegeben: bis 6 Jahre nach Ende des Jahres, für das die Erklärung hätte abgegeben werden müssen; Bei Untersuchung, Einspruch oder Verfahren: bis zum Abschluss | revenue.ie · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Neuseeland |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Bewahre alle deine Geschäftsunterlagen, auch elektronische, mindestens 7 Steuerjahre auf (das Steuerjahr endet am 31. März). Das angezeigte Datum zählt ab Ende des Steuerjahrs. | ird.govt.nz · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Japan |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Privatpersonen mit Einkünften aus Gewerbe oder Vermietung: gesetzlich vorgeschriebene Bücher 7 Jahre; Rechnungen, Lieferscheine und Quittungen 5 Jahre. Bücher können 5 Jahre aufbewahrt werden, wenn die Einkünfte aus Gewerbe und Vermietung zwei Jahre zuvor höchstens 3 Millionen ¥ betrugen. Länger, wenn: Unternehmen: 7 Jahre ab dem Tag nach Ablauf der Abgabefrist; 10 Jahre für Jahre mit vorgetragenem Verlust | nta.go.jp · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Mexiko |
| Belege und Unterlagen zu deiner Steuererklärung | Bewahre deine Unterlagen und die zugehörigen Dokumente 5 Jahre ab dem Tag auf, an dem die zugehörige Erklärung abgegeben wurde oder fällig war (Código Fiscal de la Federación, Artikel 30). Länger, wenn: Posten, deren steuerliche Wirkung mehrere Jahre anhält: 5 Jahre ab der Erklärung für das letzte Jahr mit Wirkung; Einspruch oder Gerichtsverfahren: 5 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird | diputados.gob.mx · geprüft am 5. Oktober 2026 |
| Geschäftsbücher und Geschäftsunterlagen (Selbstständige, Kleinunternehmen) | Bewahre deine Unterlagen und die zugehörigen Dokumente 5 Jahre ab dem Tag auf, an dem die zugehörige Erklärung abgegeben wurde oder fällig war (Código Fiscal de la Federación, Artikel 30). Länger, wenn: Posten, deren steuerliche Wirkung mehrere Jahre anhält: 5 Jahre ab der Erklärung für das letzte Jahr mit Wirkung; Einspruch oder Gerichtsverfahren: 5 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird | diputados.gob.mx · geprüft am 5. Oktober 2026 |