Reisepass verloren oder gestohlen? Dann meldest du den Verlust unverzüglich bei der Polizei oder in einem Bürgeramt – das kostet nichts –, beantragst danach im Bürgeramt deines Wohnorts einen neuen Pass und nimmst, wenn die Reise drängt, einen vorläufigen Reisepass für 26 Euro. Der neue reguläre Pass kostet seit dem 7. Februar 2026 70 Euro ab 24 Jahren und 37,50 Euro darunter. Bis du ihn abholen kannst, vergehen in der Regel mindestens drei Wochen.
Der Verlust selbst ist übrigens nicht strafbar. Ärger gibt es nur, wenn du ihn verschweigst.
- Verlust meldenUnverzüglich bei der Polizei oder im Bürgeramt. Das kostet nichts und gehört zu deinen Pflichten (§ 15 PassG).
- Foto und Termin vorbereitenBiometrisches Lichtbild, Personalausweis und Termin im Bürgeramt deines Wohnorts.
- Neuen Pass beantragenRegulär mindestens 3 Wochen, mit Express (+ 32 €) in der Regel am dritten Werktag abholbereit.
- Überbrücken, falls die Reise drängtVorläufiger Reisepass für 26 €, sofort im Amt, ohne Chip, höchstens ein Jahr gültig.
Erst melden, dann ersetzen
Das Passgesetz verpflichtet jeden Inhaber, „den Verlust des Passes und sein Wiederauffinden anzuzeigen“ – und zwar unverzüglich (§ 15 Nr. 3 PassG). Wer das nicht oder nicht rechtzeitig tut, handelt ordnungswidrig; der Bußgeldrahmen reicht nach § 25 PassG bis 5.000 Euro. Die Anzeige dient auch deinem eigenen Schutz: Bei einer Verlustmeldung wird der Pass in die polizeiliche Sachfahndungsdatei eingetragen.
Melden kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder in einem Bürgeramt. Die Verlustmeldung ist laut BMI gebührenfrei.
Den neuen Pass beantragen
- 70 €Reisepass ab 24 Jahren, 10 Jahre gültigunter 24: 37,50 €, 6 Jahre
- 0 €für die Verlustmeldung selbst
- ≥ 3 Wochenvon Antrag bis Abholung im BürgeramtExpress: dritter Werktag
- bis 5.000 €Bußgeldrahmen, wenn du den Verlust nicht anzeigst§ 25 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 PassG
Stand: Oktober 2026 · Quellen: BMI (Gebühren ab 7. Februar 2026), Passgesetz.
Zuständig ist das Bürgeramt an deinem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen am Hauptwohnsitz. Wer dort keinen zeitnahen Termin bekommt, kann den Pass in jeder anderen Gemeinde beantragen, braucht dafür aber einen wichtigen Grund und zahlt die doppelte Grundgebühr (140 Euro ab 24 Jahren, 75 Euro darunter).
Mitbringen musst du ein biometrisches Lichtbild (vom Fotostudio digital übermittelt oder im Amt gemacht, dort 6 Euro Aufschlag) und einen Identitätsnachweis, in der Regel den Personalausweis. Welche weiteren Unterlagen dein Amt sehen will, steht auf seiner Website.
Die Preise sind bundesweit gleich und stehen in der Passverordnung. Der Direktversand nach Hause kostet 15 Euro extra, gibt es aber erst ab 18 Jahren und nur mit einem zweiten gültigen Ausweisdokument – nach einem Verlust also nur, wenn du einen gültigen Personalausweis hast.
Wenn die Reise nächste Woche ist
- Reisepass ab 24 Jahren10 Jahre gültig
- 70,00 €
- Reisepass unter 24 Jahren6 Jahre gültig
- 37,50 €
- Vorläufiger Reisepass im Inlandohne Chip, längstens 12 Monate
- 26,00 €
- ExpresszuschlagEingang beim Hersteller bis 12 Uhr
- + 32,00 €
- Lichtbild in der BehördeKommunen können abweichen
- + 6,00 €
- Vorläufiger Reisepass im Auslandfür Deutsche mit Wohnsitz im Inland, an jeder Auslandsvertretung
- 101,00 €
Stand: Oktober 2026 · Quelle: BMI, Gebührentabellen 4.a und 4.d.
Zwei Wege führen schneller zum Dokument:
- Express: Geht der Antrag bis 12 Uhr beim Hersteller ein, liegt der Pass in der Regel am dritten Werktag danach im Bürgeramt bereit. Der Zuschlag beträgt 32 Euro; verzögert sich die Lieferung, bekommst du ihn zurück.
- Vorläufiger Reisepass: Wenn es auch mit Express nicht reicht, kann das Amt ihn sofort ausstellen. Es darf Nachweise verlangen, etwa das Flugticket. Er kostet 26 Euro, enthält keinen Chip und gilt höchstens ein Jahr.
Der Haken am vorläufigen Pass: Manche Länder erkennen ihn nicht für die visumfreie Einreise an. Das BMI nennt die USA als Beispiel – ohne Chip im Pass wäre dort zusätzlich ein Visum nötig. Außerdem verlangen einige Reiseländer eine Restgültigkeit von sechs Monaten, worum es bei der Sechs-Monats-Regel geht.
Verloren im Ausland
Hier ist die Reihenfolge anders, aber nicht komplizierter:
- Örtliche Polizei: Verlust dort melden. Das BMI nennt das Polizeiprotokoll in der Regel als Voraussetzung für Passersatzpapiere, das Auswärtige Amt eine polizeiliche Verlustanzeige als Nachweis.
- Deutsche Botschaft oder Generalkonsulat: Kontakt aufnehmen. Die Konsularabteilungen stellen Reiseausweise als Passersatz für die Rückreise aus – höchstens für einen Monat. Bleibst du länger oder reist weiter, kann die Vertretung einen vorläufigen Reisepass ausstellen.
- Kopien bereithalten: Fotokopien des verlorenen Passes erleichtern die Ausstellung und die Rückfragen bei deiner Passbehörde in Deutschland.
Rechne mit Wartezeit: An Wochenenden und Feiertagen sind die Behörden in Deutschland für die nötigen Rückfragen nicht erreichbar, die Ausstellung kann dann erst am nächsten Werktag erfolgen. Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel; dann musst du bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates besorgen, und das kann die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Ein vorläufiger Reisepass kostet im Ausland für Deutsche mit Wohnsitz im Inland 101 Euro (doppelte Grundgebühr plus 49 Euro); den Preis für einen Passersatz nennt die Vertretung vor Ort.
Und wenn er wieder auftaucht?
Dann darfst du ihn nur weiterbenutzen, wenn du das Wiederauffinden persönlich in deinem Bürgeramt anzeigst. Erst dann löscht die Polizei den Eintrag in der Fahndungsdatei, und der Pass gilt innerhalb Deutschlands bis zum Ablaufdatum weiter.
Im Ausland ist das weniger sicher. Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie oft andere Staaten ihre Fahndungssysteme aktualisieren; im Einzelfall wird ein wiedergefundener Pass dort nicht anerkannt oder sogar eingezogen. Deshalb empfiehlt das BMI, nach einem Verlust ein neues Dokument zu beantragen und auf die Weiternutzung des alten zu verzichten.
Reicht der Personalausweis?
Für Länder außerhalb der EU reicht er laut Auswärtigem Amt in der Regel nicht, und wer ohne gültigen Reisepass ausgereist ist, kann sich nicht darauf verlassen, am Ziel oder bei der Rückkehr ohne ihn durchzukommen. Ob dein Reiseland den Personalausweis akzeptiert, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“. Wie das bei einem verlorenen Ausweis abläuft, steht bei Personalausweis verloren.
So bist du beim nächsten Mal vorbereitet
Von Hand: Fotografiere die Datenseite deines Passes und leg das Bild an einem Ort ab, an den du auch ohne Handtasche kommst – nicht nur in der Kamerarolle, die auf demselben gestohlenen Telefon liegt. Trag das Ablaufdatum mit sechs Monaten Vorlauf in deinen Kalender ein; wann ein Pass für eine konkrete Reise noch reicht, rechnet der Reisepass-Gültigkeitsrechner aus. Was auf Reisen sonst noch in die Mappe gehört, steht bei den Reisedokumenten, wie ein ganzer Notfallordner aussieht, im digitalen Notfallordner.
Paperlock nimmt dir davon einen Teil ab: Du fotografierst den Pass, die App legt ihn im Face-ID-geschützten Tresor ab, zeigt ihn mit unscharfem Vorschaubild, bis du dich erneut bestätigst, und liest das Ablaufdatum. Wer Erinnerungen eingeschaltet hat, bekommt Bescheid sechs Monate, 30 und 7 Tage vorher. Und wenn der Pass einmal weg ist, liegt das Foto der Datenseite trotzdem im Tresor.
Ob für dich etwas Besonderes gilt – Wohnsitz im Ausland, Doppelstaatler, ein Pass, der als Pfand einbehalten wurde –, klärst du am besten mit deinem Bürgeramt oder der zuständigen Auslandsvertretung. Stand der Gebühren: Oktober 2026.