Personalausweis verloren oder gestohlen? Dann sind es drei Schritte: Online-Ausweis sperren (Sperrnotruf 116 116, rund um die Uhr), den Verlust unverzüglich beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden – das ist Pflicht – und einen neuen Ausweis beantragen. Der kostet seit dem 7. Februar 2026 46 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro darunter, einen Verlustzuschlag gibt es nicht. Bis du ihn abholen kannst, vergehen in der Regel mindestens zwei Wochen.

Das Verlieren selbst ist übrigens nicht verboten. Teuer werden kann nur, es niemandem zu sagen.

Ausweis weg: die Reihenfolge
  1. Online-Ausweis sperrenSofort über den Sperrnotruf 116 116, rund um die Uhr. Halte das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief bereit.
  2. Verlust meldenUnverzüglich beim Bürgeramt oder bei der Polizei. Das ist Pflicht (§ 27 PAuswG).
  3. Neuen Ausweis beantragenTermin beim Bürgeramt, digitales Lichtbild, Reisepass als Identitätsnachweis.
  4. Überbrücken, falls nötigOhne Reisepass und mit dringendem Bedarf: vorläufiger Personalausweis für 10 €.

Erst sperren, dann melden

Der Chip im Ausweis ist der Teil, mit dem jemand anderes am meisten anfangen könnte: Über den Online-Ausweis weist man sich im Internet aus, und vor Ort lässt er sich auslesen. Nach der Sperre geht beides nicht mehr. Deshalb kommt sie zuerst.

Wenn du ohnehin gleich zum Amt gehst: Meldest du den Verlust bei einem Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle, veranlassen die Mitarbeitenden die Sperrung des Online-Ausweises selbst und informieren sich gegenseitig. Du musst nicht zusätzlich telefonieren.

Wenn es Nacht, Wochenende oder Urlaub ist: Der Sperrnotruf 116 116 sperrt den Online-Ausweis sofort, sieben Tage die Woche. Aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz und aus dem EU-Ausland ist der Anruf gebührenfrei; aus anderen Ländern wählst du +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Halte das Sperrkennwort bereit – es steht im PIN-Brief, den du mit dem Ausweis bekommen hast.

Wichtig: Die telefonische Sperre ersetzt die Meldung nicht. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass die Pflicht zur Verlustanzeige davon unberührt bleibt (§ 10 Abs. 6 PAuswG). Und falls du auf dem Ausweis eine elektronische Unterschriftsfunktion nutzt: Die sperrt nur der Anbieter deines Signaturzertifikats, weder der Sperrnotruf noch das Bürgeramt.

Die Meldepflicht: unverzüglich und nicht verhandelbar

Verlust in vier Zahlen
  • 116 116Sperrnotruf für den Online-Ausweisgebührenfrei aus Deutschland und dem EU-Ausland
  • 46 €neuer Ausweis ab 24 Jahrenunter 24: 27,60 €
  • ≥ 2 Wochenbis zur Abholunglaut Personalausweisportal in der Regel mindestens
  • bis 3.000 €Bußgeldrahmen, wenn du den Verlust nicht meldest§ 32 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 3 PAuswG

Stand: Oktober 2026 · Quellen: PAuswGebV (gültig ab 7. Februar 2026), PAuswG, Personalausweisportal des BMI.

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG musst du den Verlust deines Ausweises unverzüglich anzeigen. Wer das nicht oder nicht rechtzeitig tut, handelt nach § 32 PAuswG ordnungswidrig; der Bußgeldrahmen reicht bis 3.000 Euro. Warte also nicht, bis du ohnehin einen Termin für den neuen Ausweis hast.

Mit der Meldung wird der Ausweis zu deinem eigenen Schutz in die polizeiliche Sachfahndungsdatei eingetragen.

Neu beantragen: was es kostet und wie lange es dauert

Das nimmst du zum Termin im Bürgeramt mit

Welche Unterlagen genau nötig sind, entscheidet laut Personalausweisportal dein Bürgeramt.

Den neuen Ausweis beantragst du wie jeden anderen auch, beim Bürgeramt deines Hauptwohnsitzes. Gegen 13 Euro Aufschlag geht es auch bei einem anderen Bürgeramt, wenn du dort einen wichtigen Grund darlegen kannst.

Musst du überhaupt sofort einen neuen beantragen? Ab 16 Jahren ja, wenn du in Deutschland gemeldet bist und kein anderes gültiges Passdokument hast. Denn ab 16 musst du einen gültigen Ausweis besitzen – ein gültiger Reisepass erfüllt diese Pflicht aber genauso (§ 1 Abs. 2 PAuswG). Wer einen Pass hat, gewinnt also Zeit, auch wenn Bank, Post und Mobilfunkanbieter sich über eine Plastikkarte für die Brieftasche meist mehr freuen.

Die Gebühren stehen in der Personalausweisgebührenverordnung und sind bundesweit gleich: 46 Euro ab 24 Jahren, 27,60 Euro darunter, gültig zehn beziehungsweise sechs Jahre. Dazu kommen gegebenenfalls 6 Euro für das Lichtbild im Amt und 15 Euro für den Direktversand nach Hause. Den Direktversand gibt es allerdings nur, wenn du ein zweites gültiges Ausweisdokument besitzt – nach einem Verlust also nur mit gültigem Reisepass.

Ohne Ausweis zum Amt: der Identitätsnachweis

Normalerweise weist du dich beim Antrag mit dem alten Ausweis aus. Der ist jetzt weg, also nimmst du den Reisepass mit. Hast du keinen, prüft die Behörde deine Identität auf anderem Weg; eine Geburtsurkunde oder andere Dokumente zu deiner Person helfen dabei. Welche Unterlagen dein Amt im Einzelfall sehen will, entscheidet es selbst – ein Blick auf seine Website vor dem Termin spart dir einen zweiten Weg.

Wenn du sofort einen Ausweis brauchst

Notartermin, Kontoeröffnung, Flug nächste Woche und kein Reisepass? Dann gibt es den vorläufigen Personalausweis. Wenn du glaubhaft machst, dass du sofort einen Ausweis brauchst, wird er im Amt direkt ausgestellt. Er kostet 10 Euro, gilt höchstens drei Monate und ist ein Papierdokument ohne Chip und ohne Online-Funktion. Beantragst du ihn zusätzlich zum regulären Ausweis, zahlst du beide Gebühren.

Verloren im Urlaub

Ist der Ausweis im Ausland verschwunden, hilft die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat. Dort bekommst du einen Reiseausweis als Passersatz für die Rückreise nach Deutschland, gültig höchstens einen Monat. Dafür brauchst du eine polizeiliche Verlustanzeige aus dem Reiseland; Fotokopien der verlorenen Papiere machen die Ausstellung leichter. An Wochenenden und Feiertagen sind die Behörden in Deutschland für Rückfragen nicht erreichbar, rechne dann mit dem nächsten Werktag.

Genau hier zahlt sich eine Kopie aus, die nicht in derselben Handtasche steckt wie das Original.

Und wenn er wieder auftaucht?

Dann kannst du ihn weiter benutzen – aber nur, wenn du das Wiederauffinden persönlich bei deinem Bürgeramt meldest. Erst dann wird der Fahndungseintrag gelöscht, und das Bürgeramt entsperrt den Online-Ausweis gleich mit (gebührenfrei, telefonisch geht das nicht). In Deutschland gilt der Ausweis danach bis zu seinem Ablaufdatum.

Im Ausland ist das weniger sicher: Deutschland kann nicht beeinflussen, wie schnell andere Staaten ihre Fahndungsdaten aktualisieren. Das Personalausweisportal rät deshalb, nach Verlust oder Diebstahl lieber gleich ein neues Dokument zu beantragen und auf die Weiternutzung des alten zu verzichten. Wer ein abgelaufenes statt eines verlorenen Dokuments in der Hand hat, findet die Regeln bei Personalausweis abgelaufen.

So bist du beim nächsten Mal vorbereitet

Von Hand: Fotografiere Vorder- und Rückseite von Ausweis und Reisepass und leg die Bilder an einem Ort ab, an den du auch ohne Handtasche kommst. Notiere das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief getrennt vom Ausweis – das Gesetz verbietet ausdrücklich, die PIN zusammen mit dem Ausweis aufzubewahren, und für das Kennwort gilt derselbe gesunde Menschenverstand. Wie so ein Notfallordner insgesamt aussieht, steht im digitalen Notfallordner; was auf Reisen zusätzlich hineingehört, bei den Reisedokumenten.

Paperlock nimmt dir einen Teil davon ab: Du fotografierst den Ausweis, die App legt ihn im Face-ID-geschützten Tresor ab, zeigt ihn mit unscharfem Vorschaubild, bis du dich erneut bestätigst, und weiß, wann er abläuft. Wer Erinnerungen eingeschaltet hat, hört sechs Monate, 30 und 7 Tage vor dem Ablauf davon.

Ob in deinem Fall etwas Besonderes gilt – Wohnsitz im Ausland, Ausweis eines Kindes, Diebstahl mit weiteren Karten –, sagt dir dein Bürgeramt. Im Zweifel dort nachfragen.