Dein Personalausweis ist abgelaufen? Dann ist er ungültig, und verlängern lässt er sich nicht – das schließt § 6 des Personalausweisgesetzes ausdrücklich aus. Du beantragst beim Bürgeramt einen neuen: Er kostet seit dem 7. Februar 2026 46 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro darunter, gilt zehn beziehungsweise sechs Jahre, und bis du ihn abholen kannst, vergehen in der Regel mindestens zwei Wochen. Ein Bußgeld droht nur, wenn du gar kein gültiges Dokument hast – ein gültiger Reisepass erfüllt die Ausweispflicht genauso.

Die gute Nachricht: Der abgelaufene Ausweis ist nicht wertlos. Beim Termin gilt er weiter als Identitätsnachweis, du musst also nicht erst irgendwo anders beweisen, wer du bist.

Der neue Personalausweis in vier Zahlen
  • 46 €Gebühr ab 24 Jahrenunter 24: 27,60 € (seit 7. Februar 2026)
  • 10 JahreGültigkeit ab 24 Jahrenunter 24: 6 Jahre; Verlängern ist nicht zulässig
  • ≥ 2 Wochenbis du ihn abholen kannstlaut Personalausweisportal in der Regel mindestens
  • bis 3.000 €Bußgeldrahmen ohne gültigen Ausweis oder Pass§ 32 PAuswG; in der Praxis meist deutlich weniger

Stand: Oktober 2026 · Quellen: PAuswGebV, §§ 6 und 32 PAuswG, Personalausweisportal des BMI.

Was „abgelaufen“ rechtlich bedeutet

Ab dem Tag nach dem aufgedruckten Datum ist der Ausweis nach § 28 PAuswG ungültig. Das hat drei praktische Folgen:

  • Ausweispflicht: Ab 16 Jahren musst du einen gültigen Ausweis besitzen und auf Verlangen einer Behörde vorlegen – mitführen musst du ihn nicht. Wer stattdessen einen gültigen Reisepass hat, ist aus dem Schneider (§ 1 Abs. 2 PAuswG).
  • Online-Ausweis: Die Online-Ausweisfunktion prüft bei jeder Nutzung die Gültigkeit. Mit einem abgelaufenen Ausweis kannst du dich nicht mehr bei Behördenportalen, der Rentenversicherung oder einer Bank online ausweisen.
  • Alltag: Banken, Mobilfunkanbieter, Post und Autovermietungen dürfen einen abgelaufenen Ausweis ablehnen, und viele tun es auch.

Hast du nur den abgelaufenen Ausweis und keinen gültigen Pass, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 PAuswG. Der Bußgeldrahmen reicht bis 3.000 Euro; die Kommunen setzen in der Praxis aber Verwarnungsgelder im unteren Bereich an, und wer zeigt, dass er sich bereits kümmert, kommt meist glimpflich davon. Darauf spekulieren musst du nicht: Der Termin ist billiger als jede Diskussion.

Neu beantragen: so läuft es

  1. Termin buchen beim Bürgeramt oder Bürgerbüro. Zuständig ist die Behörde deines Hauptwohnsitzes; gegen 13 Euro Aufschlag geht es auch woanders.
  2. Digitales Lichtbild besorgen. Seit dem 1. Mai 2025 werden Passbilder nur noch digital angenommen: Das Fotostudio übermittelt das Bild verschlüsselt an die Behörde, oder du machst es am Terminal im Amt (dort meist 6 Euro). Die Übergangsfrist für Papierfotos ist vorbei.
  3. Persönlich erscheinen. Fingerabdrücke werden abgenommen, du unterschreibst, die Behörde schickt den Antrag an die Bundesdruckerei.
  4. Abholen – oder, gegen 15 Euro, per Direktversand nach Hause liefern lassen. Den Direktversand gibt es aber nur, wenn du ein zweites gültiges Ausweisdokument hast, denn der alte Ausweis wird schon beim Antrag entwertet. Wer nur den abgelaufenen Ausweis besitzt, holt also selbst ab.

Mit der Abholung bekommst du den PIN-Brief. Die sechsstellige PIN setzt du selbst; erst dann ist der Online-Ausweis einsatzbereit.

Was es kostet

Was der Termin kosten kann
Personalausweis ab 24 Jahren
46,00 €
Personalausweis unter 24 Jahren
27,60 €
Vorläufiger PersonalausweisPapierdokument, höchstens drei Monate gültig
10,00 €
Digitales Passbild in der BehördeKommunen können abweichen
+ 6,00 €
Direktversand nach Hausenur mit einem zweiten gültigen Ausweisdokument
+ 15,00 €
Antrag bei einem Bürgeramt außerhalb deines Wohnorts
+ 13,00 €

Gebühren nach der Personalausweisgebührenverordnung, gültig ab 7. Februar 2026.

Die Gebühren stehen in der Personalausweisgebührenverordnung und sind bundesweit gleich. Die Erhöhung auf 46 Euro gilt seit dem 7. Februar 2026 – Beträge wie „37 Euro“ oder „52 Euro“, die noch durch ältere Artikel geistern, sind überholt.

Zusatzkosten entstehen nur durch das, was du wählst: Foto im Amt, Direktversand, ein Bürgeramt außerhalb deines Wohnorts. Wer das Foto im Studio machen lässt und selbst abholt, zahlt genau die Grundgebühr plus die Fotokosten des Studios.

Was du mitbringst

Das nimmst du zum Termin mit

Viel ist es nicht. Der alte Ausweis reicht als Identitätsnachweis, auch wenn er abgelaufen ist; ist er verloren, nimmst du den Reisepass mit. Urkunden wie die Geburtsurkunde brauchst du nur, wenn das Amt sie ausdrücklich verlangt – typischerweise nach einer Heirat oder Namensänderung, wenn die Daten im Melderegister noch nicht stimmen. Ein Anruf oder ein Blick auf die Seite deines Bürgeramts klärt das vorab.

Wenn es schnell gehen muss

Steht übermorgen ein Notartermin, eine Kontoeröffnung oder eine Reise an, gibt es zwei Auswege:

  • Vorläufiger Personalausweis: Er wird sofort im Amt ausgestellt, kostet 10 Euro und gilt höchstens drei Monate. Voraussetzung: Du machst glaubhaft, dass du sofort einen Ausweis brauchst, und hast keinen Reisepass. Er ist ein Papierdokument ohne Chip und ohne Online-Funktion.
  • Reisepass: Wenn du ohnehin einen gültigen Pass hast, brauchst du für den Alltag keine Notlösung. Wie es um dessen Restgültigkeit steht, erklärt die Seite zum Reisepass verlängern.

Und die Reise? Innerhalb des Schengen-Raums gibt es zwar meist keine Grenzkontrolle, die Pflicht zu einem gültigen Dokument bleibt aber. Das Auswärtige Amt verlangt gültige Reisedokumente, und Airlines kontrollieren beim Check-in. Mit einem abgelaufenen Ausweis zu fliegen, ist ein Glücksspiel, das du am Gate verlieren kannst.

Verloren statt abgelaufen?

Dann gilt eine zusätzliche Pflicht: Den Verlust musst du unverzüglich bei der Polizei oder im Bürgeramt melden (§ 27 PAuswG), sonst handelst du ebenfalls ordnungswidrig. Die Online-Ausweisfunktion sperrst du kostenlos über die Sperrhotline 116 116. Danach beantragst du einen neuen Ausweis wie oben – mit dem Reisepass als Identitätsnachweis.

So vergisst du es nicht wieder

Wann du dich kümmern solltest
  1. 3 Monate vorherTermin beim Bürgeramt buchen
  2. 2 Monate vorherAntrag stellen, digitales Foto mitbringen
  3. AblaufdatumAusweis wird ungültig, Online-Ausweis funktioniert nicht mehr
  4. Danachohne gültigen Pass: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld möglich

Von Hand: Fotografiere Vorder- und Rückseite des neuen Ausweises, notiere das Ablaufdatum und trag dir zwei Kalendertermine ein – drei Monate vorher zum Termin-Buchen und einen Monat vorher als letzte Mahnung. Wenn im Haushalt mehrere Ausweise und Pässe mit verschiedenen Daten liegen, hilft eine Liste; der Ablaufdaten-Checker baut sie dir im Browser, und welche Daten sich sonst noch zu notieren lohnen, steht in der Übersicht Ablaufdaten, die du im Blick haben solltest.

Paperlock nimmt dir das ab: Es liest das Ablaufdatum vom Foto des Ausweises, legt das Dokument in den Face-ID-geschützten Tresor und erinnert dich – wenn du Erinnerungen eingeschaltet hast – 30 und 7 Tage vorher, bei Ausweis und Reisepass zusätzlich schon sechs Monate vorher. Genug Vorlauf für einen Termin im Bürgeramt, auch in Großstädten.

Ob in deinem Fall eine Besonderheit gilt – doppelte Staatsangehörigkeit, ein Wohnsitz im Ausland, ein Ausweis für ein Kind –, sagt dir dein Bürgeramt. Im Zweifel dort nachfragen, bevor du den Termin buchst.