Zur Anmeldung der Eheschließung gehst du persönlich zum Standesamt an deinem Wohnsitz und bringst als deutsche Staatsangehörige bei der ersten Ehe mit: einen gültigen Ausweis oder Reisepass, eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen) und einen aktuellen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister (bei Geburt im Ausland die Geburtsurkunde). Hat das Standesamt keine Hindernisse gefunden, hast du ab der Mitteilung sechs Monate Zeit, zu heiraten; danach muss die Anmeldung wiederholt werden.

Weil Papiere Zeit brauchen, fängst du mit der Beschaffung früher an, als es dir vernünftig vorkommt.

Von der Anmeldung zur Hochzeit
  1. Rechtzeitig vorherTermin beim Anmelde-Standesamt, Papiere beschaffen
  2. AnmeldungPersönlich mit den Unterlagen; das Standesamt prüft die Ehefähigkeit
  3. MitteilungKein Ehehindernis: Standesamt schickt dir die Mitteilung
  4. Innerhalb von 6 MonatenTrauung bei einem Standesamt in Deutschland, sonst Anmeldung erneuern

Stand: Oktober 2026 · Quellen: PStG § 12, Bundesportal (Bayern, Hessen, Niedersachsen).

Was das Gesetz verlangt

Nach § 12 Abs. 1 PStG müssen die Eheschließenden die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer von ihnen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der Anmeldung weisen sie nach Absatz 2 durch öffentliche Urkunden ihren Personenstand, ihren Wohnsitz, ihre Staatsangehörigkeit und, falls sie schon verheiratet waren, die letzte Eheschließung samt Auflösung nach.

Hinzu kommt, was das Bürgerliche Gesetzbuch voraussetzt: Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden, und mit jemandem unter 16 kann eine Ehe nicht wirksam geschlossen werden (§ 1303 BGB). Nach den Leistungsbeschreibungen der Länder ist die Ehe außerdem ausgeschlossen zwischen Verwandten in gerader Linie sowie Voll- und Halbgeschwistern, und eine Doppelehe darf nicht geschlossen werden.

Die Anmeldung: persönlich, aber nicht dort, wo geheiratet wird

Bayern formuliert es so: Grundsätzlich müssen beide persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen; nur wenn beide aus wichtigem Grund verhindert sind, geht die Anmeldung schriftlich oder durch einen Vertreter.

Das Anmelde-Standesamt ist nur für die Anmeldung bindend. Die Ehe kannst du grundsätzlich vor jedem Standesamt in Deutschland schließen, wenn die Prüfung kein Ehehindernis ergeben hat und sich seitdem nichts geändert hat. Niedersachsen weist zusätzlich darauf hin, dass du dem Standesamt Wunschtermin und Daten zur Prüfung der Ehefähigkeit vorab per Voranmeldung übermitteln kannst, um das Verfahren zu beschleunigen.

Praktisch: Frag beim Standesamt, bei dem du heiraten willst, ob dein Wunschtermin frei ist und bis wann die Anmeldung spätestens sein muss. Bayern rät genau dazu, weil die Beschaffung der Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Unterlagen im Detail

Das bringt ihr zur Anmeldung mit (deutsche Staatsangehörige, erste Ehe)

Beispiel: Bundesportal, Leistungsbeschreibung Niedersachsen. Ob dein Standesamt Unterlagen selbst beschafft oder anders verlangt, steht auf seiner Website.

Für die erste Ehe (deutsche Staatsangehörige): gültiger Ausweis oder Reisepass, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (Hessen nennt sie „erweiterte Meldebescheinigung“; beide: nicht älter als vier Wochen), beglaubigter Geburtenregisterauszug beziehungsweise aktuelle Geburtsurkunde. Bayern sagt außerdem: Benötigte Unterlagen wie die Geburtsurkunde kann das Standesamt gegebenenfalls direkt beschaffen; frag nach.

Wenn ihr schon verheiratet wart oder in einer Lebenspartnerschaft: die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil, beziehungsweise Nachweise über Begründung und Auflösung der Lebenspartnerschaft. Ist der frühere Partner verstorben, genügen Eheurkunde (oder Nachweis der Lebenspartnerschaft) und seine Sterbeurkunde. Bei einer Scheidung im Ausland solltest du vorab beim Standesamt fragen, ob ein Anerkennungsverfahren nötig ist; mitzubringen sind dann alle Heiratsurkunden, die rechtskräftigen Scheidungsurteile mit Tatbestand und Entscheidungsgründen sowie eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

Gemeinsame Kinder oder Sorgerecht aus Vorehen: zusätzlich die Geburtsurkunden der Kinder.

Partner aus dem Ausland: gültiger Ausweis oder Reisepass, Nachweis der Staatsangehörigkeit (wenn nicht aus dem Dokument ersichtlich), Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Geburtsurkunde, gegebenenfalls das Ehefähigkeitszeugnis und fremdsprachige Urkunden. Bayern schreibt: Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen; ist das nicht möglich, ist eine Befreiung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts nötig. Das Standesamt nimmt den Befreiungsantrag auf und leitet ihn weiter. Fremdsprachige Urkunden brauchen eine lückenlose Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers; oft verlangt das Standesamt für ausländische Urkunden auch eine Beglaubigung der ausländischen Behörde. Weitere Unterlagen, etwa eine Einbürgerungsurkunde, kann das Standesamt nachfordern.

Was es kostet

Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit (Beispiele)
Niedersachsen: Grundbetragkann sich erhöhen
75 €
Bayern: Prüfung der Ehefähigkeitbei ausländischem Recht + 30 € je Person
55 €
Niedersachsen: je zu beachtendes ausländisches Recht
+ 50 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Bundesportal (Bayern, Niedersachsen). Daneben können Gebühren für Trauort, Trauzeit und Urkunden anfallen; die nennt das Standesamt.

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen fällt eine Gebühr an. Niedersachsen nennt einen Grundbetrag von 75 Euro, der sich je zu beachtendem ausländischen Recht um 50 Euro erhöhen kann; Bayern nennt 55 Euro, bei ausländischem Recht plus 30 Euro pro Person. Dazu können weitere Gebühren und Auslagen kommen, etwa wenn die Trauung außerhalb des Standesamts oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten stattfindet – das sagt dir das Standesamt, das traut.

Gut zu wissen: Trauzeugen sind nicht nötig, bei Wunsch kannst du ein oder zwei bestimmen; die kirchliche Hochzeit ist von der standesamtlichen unabhängig. Und ob ihr einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führt, könnt ihr bei der Eheschließung oder später festlegen.

Nach dem Ja-Wort: Namen und Papiere

Ändert sich dein Familienname, brauchst du neue Dokumente: Nach den Angaben des Bundesinnenministeriums ist der Reisepass nach einer Namensänderung ungültig, du musst einen neuen beantragen. Das gilt auch, wenn sich der Familienname durch eine Heirat oder eine Lebenspartnerschaft ändert. Wie das mit der Ausweisgültigkeit läuft, steht bei Reisepass verlängern und Personalausweis abgelaufen. Für den Arbeitgeber, die Bank und die Versicherungen gilt Ähnliches; die Liste für den neuen Job steht bei Neuer Job: Unterlagen.

So behältst du die Papiere im Blick

Von Hand: Ein Ordner „Hochzeit“ mit Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum auf einem Klebezettel, damit die vier Wochen nicht ablaufen), Geburtsurkunden, Ausweiskopien und der Mitteilung des Standesamts, auf der das Datum steht, ab dem die sechs Monate laufen. Wer im Notfall alles zusammen braucht, findet ein Muster im digitalen Notfallordner.

Paperlock hält die Fristen fest: Du fotografierst die Mitteilung des Standesamts und die Urkunden, die App legt sie im Face-ID-geschützten Tresor ab und liest Datum und Aussteller; wer Erinnerungen eingeschaltet hat, bekommt 30 und 7 Tage vor einem Ablaufdatum Bescheid. Das Standesamt will die Originale oder beglaubigten Auszüge sehen – Fotos ersetzen sie nicht.

Welche Unterlagen dein Standesamt im Einzelfall verlangt, entscheidet es selbst; ein Anruf vorher spart einen zweiten Weg. Stand: Oktober 2026.