Bei den meisten Kfz-Versicherungen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Dann muss deine Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein – 2026 ist das ein Montag. Beginnt dein Versicherungsjahr zu einem anderen Termin, gilt in der Regel ebenfalls: ein Monat vor Ablauf. Außerdem gibt es drei Sonderkündigungsrechte mit jeweils einem Monat Frist: nach einer Beitragserhöhung, nach einem regulierten Schaden und – für den Käufer – nach dem Kauf eines Autos.
Der Rechner unten sagt dir, welcher Tag für deinen Vertrag gilt. Darunter steht, warum, und was du tun kannst, wenn er schon vorbei ist.
Rechenregel: Kündigungsfrist vor Ablauf des Versicherungsjahres (§ 11 VVG, BaFin). Maßgeblich sind Ablaufdatum und Frist in deinem Versicherungsschein.
Die reguläre Kündigung zum Ablauf
Das Versicherungsvertragsgesetz setzt den Rahmen: Eine Kündigungsfrist darf nicht kürzer als einen Monat und nicht länger als drei Monate sein, und sie muss für beide Seiten gleich sein (§ 11 Abs. 3 VVG). Verlängert sich ein Vertrag automatisch, dann höchstens um jeweils ein Jahr. Welche Frist deiner hat, steht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen; bei Kfz-Verträgen sind es laut BaFin in der Regel ein Monat.
Die BaFin beschreibt den Normalfall so: Die meisten Kfz-Versicherungen enden zum Jahresende, die Kündigung muss spätestens am 30. November eingehen. Einige Anbieter haben unterjährige Verträge, etwa vom 1. April bis zum 31. März – dann verschiebt sich der Stichtag entsprechend, in diesem Beispiel auf Ende Februar.
Entscheidend ist der Eingang, nicht das Absenden. Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Versicherer zugeht (§ 130 BGB). Ein Brief, den du am 30. November einwirfst, ist an diesem Tag nicht mehr beim Versicherer. Wer eine Woche vorher kündigt, muss sich darüber keine Gedanken machen.
Form: Brief, E-Mail oder Online-Formular?
- 1 Monatnach Zugang einer Beitragserhöhung§ 40 VVG; frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung
- 1 Monatnach Regulierung eines Schadens§ 111 VVG für die Kfz-Haftpflicht
- 1 Monatnach dem Kauf eines Autos – für den Käufer§ 96 VVG; der Verkäufer kann nicht kündigen
Stand: Oktober 2026 · Quellen: VVG, BaFin-Verbraucherseite zur Kfz-Versicherung.
Für Verträge, die nach dem 30. September 2016 geschlossen wurden, gilt: Allgemeine Versicherungsbedingungen dürfen für deine Kündigung keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB, Art. 229 § 37 EGBGB). Eine E-Mail oder ein Online-Formular reicht dann. Bei älteren Verträgen lohnt der Blick in die Bedingungen, ob dort noch eine Unterschrift verlangt wird. In jedem Fall gehören hinein: Name, Versicherungsscheinnummer, Kennzeichen, der Satz „Ich kündige zum nächstmöglichen Termin“ und die Bitte um schriftliche Bestätigung.
Sonderkündigung: wenn es nicht der 30. November sein muss
- Spätestens 1 Monat vor ErhöhungVersicherer muss eine Beitragserhöhung mitteilen, meist Ende November
- 30. Novemberletzter Tag für die reguläre Kündigung (Eingang beim Versicherer)
- 1 Monat ab ZugangSonderkündigung nach Beitragserhöhung möglich
- 1. Januarneuer Vertrag beginnt – oder der alte läuft ein weiteres Versicherungsjahr
Nach BaFin und §§ 11, 40 VVG. 30. November 2026 ist ein Montag.
Beitragserhöhung. Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, darf er das nur mit mindestens einem Monat Vorlauf mitteilen – und muss dich auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Ab Zugang dieser Mitteilung hast du einen Monat, um zu kündigen, frühestens zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird (§ 40 VVG). Laut BaFin kommen solche Mitteilungen meist Ende November; kommt sie später, beginnt die Monatsfrist erst dann.
Schadensfall. Nach einem Schaden kannst du ebenfalls kündigen – und der Versicherer auch. In der Kfz-Haftpflicht läuft die Frist einen Monat ab dem Tag, an dem der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat (§ 111 VVG). Die BaFin formuliert es allgemeiner: Einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung muss die Kündigung beim Versicherer vorliegen.
Autokauf. Beim Verkauf tritt der Käufer in den Versicherungsvertrag ein (§ 95 VVG). Kündigen kann nur er, innerhalb eines Monats nach dem Kauf (§ 96 VVG). Legt er bei der Zulassungsstelle die Versicherungsbestätigung eines anderen Anbieters vor, gilt das laut BaFin automatisch als Kündigung. Kündigt der Käufer, schuldet die Prämie bis dahin der Verkäufer (§ 96 Abs. 3 VVG); der bisherige Versicherer darf Beiträge nur bis zum Wirksamwerden der Kündigung verlangen.
Vor dem Kündigen: den neuen Vertrag sichern
Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Kündige also erst, wenn du den Anschlussvertrag hast – oder zumindest weißt, dass du ihn rechtzeitig bekommst. Der neue Versicherer übernimmt deine Schadenfreiheitsklasse nicht automatisch: Er erhält deinen Schadensverlauf und stuft dich in sein eigenes System ein. Eine Sondereinstufung oder ein Rabattschutz des alten Versicherers gilt nur dort. Lass dir die neue Einstufung deshalb vor der Kündigung zeigen.
Frist verpasst?
Hat dein Vertrag eine Verlängerungsklausel, läuft er ein weiteres Versicherungsjahr – länger als ein Jahr darf eine solche Verlängerung nicht sein (§ 11 Abs. 1 VVG). Prüfe, ob eines der drei Sonderkündigungsrechte greift – die Beitragsmitteilung zum Jahreswechsel ist dafür der häufigste Kandidat.
So verpasst du den Stichtag nicht
Von Hand: Such im Versicherungsschein Ablaufdatum und Kündigungsfrist, rechne mit dem Rechner oben und lade die Kalenderdatei herunter – sie erinnert dich 30 und 7 Tage vorher. Leg dir dazu einen Ordner für Versicherungsschein, Beitragsrechnungen und Kündigungsbestätigung an; wie das auf dem iPhone geht, steht bei Versicherungsunterlagen auf dem Handy speichern. Wer mehrere Verträge im Blick behalten muss, ist mit einem Fristenkalender besser bedient.
Paperlock nimmt dir das Suchen ab: Fotografiere Versicherungsschein und Beitragsrechnung, und die App liest Versicherer, Beträge und Daten, legt alles im Face-ID-geschützten Tresor ab und beantwortet später Fragen wie „wann endet meine Kfz-Versicherung?“ mit dem passenden Dokument. Was sonst noch ins Auto-Dossier gehört, steht im Überblick Papierkram rund ums Auto.
Das alles beschreibt die gesetzlichen Regeln und die Hinweise der BaFin, Stand Oktober 2026. Was in deinem Vertrag steht, geht im Detail vor – im Zweifel beim Versicherer nachfragen.