Die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich „TÜV“ – ist bei einem Pkw alle 24 Monate fällig, bei einem Neuwagen zum ersten Mal nach 36 Monaten. Fällig heißt: bis zum letzten Tag des Monats, der oben auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen steht. Wer bis zu zwei Monate drüber ist, bekommt laut Bußgeldkatalog noch kein Verwarnungsgeld; danach kostet es 15, 25 oder 60 Euro, und die Prüfung selbst wird als erweiterte HU um 20 Prozent teurer.

Den Rechner unten füttern, Kalendereintrag mitnehmen, fertig. Wer wissen will, warum das Ergebnis so aussieht, liest weiter.

Wann ist deine nächste HU fällig?

Trag den Monat der letzten Hauptuntersuchung ein – beim Neuwagen den Monat der Erstzulassung. Gerechnet wird im Browser, gespeichert wird nichts.

Rechenregel nach Anlage VIII StVZO. Verwarnungsgelder nach BKatV Nr. 186.2 für Pkw und Motorräder, Stand Oktober 2026.

Welche Frist für dein Fahrzeug gilt

Geregelt ist das in § 29 und Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Für die Fahrzeuge, die die meisten von uns fahren, ist es übersichtlich:

Die HU-Fristen nach Anlage VIII StVZO
  • 24 MonatePkw, Folgeuntersuchungen
  • 36 MonateNeuer Pkw bis zur ersten HU
  • 24 MonateMotorräder
  • 12 MonateTaxis und Mietwagen mit Fahrer

Für Anhänger, Wohnmobile und Lkw gelten eigene Zeilen in Anlage VIII – leichte Anhänger bis 750 Kilogramm etwa erst nach 36, dann alle 24 Monate, schwere Anhänger und Lkw über 3,5 Tonnen jährlich. Wenn du so etwas fährst, lohnt der Blick in die Tabelle selbst.

Eine Feinheit bei Neuwagen: Wechselt das Auto innerhalb der ersten sieben Monate den Halter und wurde dabei schon eine HU gemacht, gilt für die zweite Untersuchung ebenfalls die 36-Monats-Frist. Den Normalfall berührt das nicht.

So liest du die Plakette

Die Prüfplakette ist eine runde Uhr mit Jahreszahl. In der Mitte stehen die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die nächste HU fällig ist. Der Monat ist die Zahl ganz oben, auf der 12-Uhr-Position – dort, wo der schwarze Balken des Kreisrands sitzt. Eine Plakette mit „27“ in der Mitte und der 5 oben heißt also: fällig bis Ende Mai 2027.

Die Farbe hilft der Polizei beim Blick von Weitem und dir beim Blick über den Parkplatz: Sie richtet sich nach dem Jahr der nächsten HU und wiederholt sich alle sechs Jahre.

Plakettenfarbe nach dem Jahr der nächsten HU
  • Blaufällig 2026
  • Gelbfällig 2027
  • Braunfällig 2028oft „rot“ genannt
  • Rosafällig 2029danach grün (2030) und orange (2031)

Farbfolge nach Anlage IX StVZO; sie wiederholt sich alle sechs Jahre.

Früher hingehen: erlaubt, aber nicht gratis

Viele denken, man könne einen Monat vorher prüfen lassen, ohne etwas zu verlieren. Für Pkw stimmt das nicht. Anlage VIII sagt: Die Frist für die nächste HU beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung. Wer im März statt im Mai prüfen lässt, bekommt eine Plakette mit März – zwei Monate verschenkt.

Das ist kein Grund, auf den letzten Drücker zu planen. Prüfstellen sind zum Monatsende hin voller, und wenn die Prüfung erhebliche Mängel findet, gibt es keine neue Plakette, bis die Mängel behoben und bei der Nachprüfung abgehakt sind. Für die Nachprüfung hast du einen Monat ab dem Tag der HU. Ein Termin in der ersten Hälfte des Fälligkeitsmonats lässt dir Luft für eine Werkstatt.

Überzogen: was es kostet

Was passiert, wenn du die HU überziehst (Pkw)
  1. Bis Monatsendefällig – regulärer Prüftermin
  2. Bis 2 Monate drüberkein Verwarnungsgeld im Bußgeldkatalog
  3. Mehr als 2 Monate15 € und erweiterte HU mit 20 % Aufschlag
  4. Mehr als 4 Monate25 €, erweiterte HU
  5. Mehr als 8 Monate60 €, erweiterte HU

BKatV Nr. 186.2 und GebOSt Gebührennummer 413, Fußnote 8. Ohne gültige Plakette kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs außerdem untersagen (§ 29 Abs. 7 StVZO).

Der Bußgeldkatalog (Nr. 186.2 für Pkw und Motorräder) staffelt nach der Zeit über dem Plakettenmonat. Bis zu zwei Monate: nichts. Danach 15, 25 und ab acht Monaten 60 Euro. Für Nutzfahrzeuge mit Sicherheitsprüfung gilt eine strengere Staffel (Nr. 186.1) – die Beträge, die man online oft liest, mischen die beiden gern.

Teurer als das Verwarnungsgeld ist meist die Prüfung: Ab mehr als zwei Monaten Überziehung wird eine erweiterte Hauptuntersuchung gemacht, und die Gebühr steigt nach der Gebührenordnung um das 0,2-Fache, also um 20 Prozent. Und: Ohne gültige Plakette kann die zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, bis es geprüft ist.

Darf man mit abgelaufener Plakette zur Prüfstelle fahren? Eine ausdrückliche Regel dafür gibt es nicht; die direkte Fahrt zum Termin ist in der Praxis üblich. Ein Umweg über den Wochenendausflug ist es nicht.

Wo und für wie viel

Prüfen dürfen amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen – TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und andere –, entweder in deren Prüfstellen oder in Werkstätten, in die sie kommen. Viele Werkstätten bieten die HU gleich mit der Inspektion an.

Die Gebührenordnung setzt für Pkw bis 3,5 Tonnen einen Rahmen von 32,90 bis 51,60 Euro für die HU selbst. Die Abgasuntersuchung wird zusätzlich berechnet, und den konkreten Preis legt jede Organisation in ihrer Region fest. Ein Preisvergleich zwischen zwei Prüfstellen in deiner Nähe lohnt sich also.

Mitnehmen musst du vor allem das Auto und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Den Prüfbericht hebst du bis zur nächsten HU auf – welche Fahrzeugunterlagen sonst noch wie lange in den Ordner gehören, steht bei den Aufbewahrungsfristen für Privatleute und im Überblick Papierkram rund ums Auto.

So verpasst du den Termin nicht

Von Hand: Lies die Plakette, rechne mit dem Rechner oben, lade die Kalenderdatei herunter – sie erinnert dich 30 und 7 Tage vorher. Wer mehrere Fahrzeuge oder dazu noch Ausweise, Versicherungen und Verträge im Blick behalten muss, ist mit einem Fristenkalender besser bedient als mit Zetteln an der Kühlschranktür.

Paperlock spart das Abtippen: Fotografiere den Prüfbericht oder die Zulassungsbescheinigung, und die App liest Datum und Fahrzeug, legt das Dokument ab und erinnert dich – wenn du Erinnerungen eingeschaltet hast – 30 und 7 Tage vor dem Termin. Auf die Frage „wann muss der Golf zum TÜV?“ zeigt sie dir den Prüfbericht gleich mit.

Das alles beschreibt die Rechtslage für Pkw und Motorräder in Deutschland, Stand Oktober 2026. Für Sonderfälle – Oldtimer, Saisonkennzeichen, Fahrzeuge im Ausland – frag im Zweifel bei der Prüfstelle oder der Zulassungsbehörde nach.