Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden – gestaffelt nach Jahrgängen. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027: Bis dahin sind alle Kartenführerscheine dran, die 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Der Umtausch kostet 25,50 Euro plus 1 Euro, eine Prüfung gibt es nicht, und der neue Führerschein gilt 15 Jahre. Wer die Frist verpasst, fährt mit einem ungültigen Dokument, aber weiterhin mit gültiger Fahrerlaubnis; das kostet bei einer Kontrolle 10 Euro Verwarnungsgeld.
Kurz: Es geht um die Plastikkarte, nicht um dein Recht zu fahren. Trotzdem lohnt es sich, den Termin nicht bis Mitte Januar aufzuschieben.
- 19.01.2027nächster StichtagKartenführerscheine, ausgestellt 2002 bis 2004
- 26,50 €Gebühr für den Umtausch25,50 € (GebOSt 202.5) + 1,00 € (126.2); Direktversand + 6,50 €
- 15 JahreGültigkeit des neuen Kartenführerscheins
- 10 €Verwarnungsgeld, wenn du mit ungültigem Führerschein fährstdie Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen
Stand: Oktober 2026 · Quellen: § 24a und Anlage 8e FeV, BMV, Bundesregierung.
Warum alle alten Führerscheine getauscht werden
Die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie verlangt, dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine in der EU einem einheitlichen, fälschungssicheren Muster entsprechen. Deutschland setzt das mit § 24a und Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung um: Für jeden Jahrgang gibt es einen Stichtag, nach dem der alte Führerschein seine Gültigkeit verliert.
Das betrifft den grauen und den rosa Papierführerschein ebenso wie die frühen Kartenführerscheine ab 1999. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen nicht getauscht werden; sie werden erneuert, wenn ihr Datum in Feld 4b abläuft. Wie du das abliest, steht in der Anleitung Führerschein-Ablaufdatum prüfen.
Welche Frist für deinen Führerschein gilt
- 19.01.2027ausgestellt 2002 bis 2004
- 19.01.2028ausgestellt 2005 bis 2007
- 19.01.2029ausgestellt 2008
- 2030 bis 2032ausgestellt 2009, 2010, 2011 – je ein Jahr später
- 19.01.2033ausgestellt 2012 bis 18.01.2013 sowie alle, die vor 1953 geboren sind
Anlage 8e FeV, Teil II. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum in Feld 4a auf der Vorderseite.
Es gibt zwei Tabellen. Bei Papierführerscheinen (ausgestellt bis Ende 1998) zählt das Geburtsjahr, weil das Ausstellungsdatum auf alten Papieren oft nicht mehr lesbar ist. Bei Kartenführerscheinen (ab 1999) zählt das Ausstellungsjahr – es steht auf der Vorderseite in Feld 4a.
| Führerschein | Jahrgang | Umtausch bis |
|---|---|---|
| Papier, bis 1998 | geboren vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| Papier, bis 1998 | geboren 1953–1958 | 19. Juli 2022 (abgelaufen) |
| Papier, bis 1998 | geboren 1959–1964 | 19. Januar 2023 (abgelaufen) |
| Papier, bis 1998 | geboren 1965–1970 | 19. Januar 2024 (abgelaufen) |
| Papier, bis 1998 | geboren 1971 oder später | 19. Januar 2025 (abgelaufen) |
| Karte, ab 1999 | ausgestellt 1999–2001 | 19. Januar 2026 (abgelaufen) |
| Karte | ausgestellt 2002–2004 | 19. Januar 2027 |
| Karte | ausgestellt 2005–2007 | 19. Januar 2028 |
| Karte | ausgestellt 2008 | 19. Januar 2029 |
| Karte | ausgestellt 2009 | 19. Januar 2030 |
| Karte | ausgestellt 2010 | 19. Januar 2031 |
| Karte | ausgestellt 2011 | 19. Januar 2032 |
| Karte | ausgestellt 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Eine Ausnahme sticht heraus: Wer vor 1953 geboren ist, muss erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen – egal, ob Papier oder Karte und egal, aus welchem Jahr. Die Daten in der Tabelle sind die aus Anlage 8e FeV; in manchen Übersichten stehen für die Jahrgänge 1953 bis 1964 abweichende Daten, für dich spielt das keine Rolle mehr, weil beide Fristen vorbei sind.
Was der Umtausch kostet
Die Gebühr steht in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und ist bundesweit gleich: 25,50 Euro nach Nummer 202.5 und 1 Euro nach Nummer 126.2, zusammen 26,50 Euro. Willst du die neue Karte nicht abholen, sondern von der Bundesdruckerei zuschicken lassen, kommen 6,50 Euro für den Direktversand dazu.
Wo und wie du tauschst
Nach BMV und Bundesregierung. Ob du den Umtausch online beantragen kannst, sagt dir deine Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an deinem aktuellen Wohnsitz, manchmal geht es auch im Bürgeramt. Ob deine Behörde einen Online-Antrag anbietet und ob sie dich anschreibt, wenn dein Jahrgang dran ist, entscheidet sie selbst – verlassen solltest du dich auf einen Brief also nicht. Die Bundesregierung empfiehlt, frühzeitig einen Termin zu buchen – zu jedem Stichtag ist ein ganzer Block von Ausstellungsjahren gleichzeitig dran.
Den alten Führerschein gibst du ab; auf Wunsch bekommst du ihn entwertet als Andenken zurück (§ 25 Abs. 5 FeV).
Ein Sonderfall sind alte Papierführerscheine aus einer anderen Stadt: Hat nicht deine heutige Behörde den Führerschein ausgestellt, braucht sie eine Karteikartenabschrift von der ursprünglichen Behörde. Die kannst du per Post, telefonisch oder online anfordern. Plane dafür etwas Vorlauf ein.
Frist verpasst – was jetzt?
Nach dem Stichtag ist der alte Führerschein ungültig. Deine Fahrerlaubnis, also das Recht, bestimmte Fahrzeuge zu fahren, bleibt aber unverändert bestehen. Fährst du trotzdem mit dem alten Dokument und gerätst in eine Kontrolle, begehst du eine Ordnungswidrigkeit und musst mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen; die Länder können in Ausnahmefällen davon absehen. Den Umtausch holst du bei deiner Fahrerlaubnisbehörde nach.
Im Ausland lebende Deutsche, die in Deutschland fahren wollen, müssen ebenfalls tauschen. Wohnst du in einem anderen EU- oder EWR-Staat, ist die Behörde an deinem dortigen Wohnort zuständig.
Nach dem Umtausch: 15 Jahre Ruhe
Der neue Kartenführerschein ist unabhängig von den Klassen 15 Jahre gültig. Danach wird er erneuert – wie ein Personalausweis, mit neuem Foto, ohne Prüfung und ohne Gesundheitszeugnis. Für Motorradführerscheine gelten dieselben Umtauschfristen und dieselbe Befristung.
So verpasst du den nächsten Termin nicht
Von Hand: Lies Feld 4a ab, such deinen Stichtag in der Tabelle oben und trag dir zwei Termine ein – drei Monate vorher zum Buchen, einen Monat vorher als Erinnerung. Nach dem Umtausch notierst du das neue Ablaufdatum aus Feld 4b. Welche anderen Daten rund ums Auto du im Blick haben solltest, steht bei TÜV fällig und im Überblick Papierkram rund ums Auto.
Paperlock spart dir das Abtippen: Fotografiere den neuen Führerschein, und die App liest das Ablaufdatum, legt die Karte im Face-ID-geschützten Tresor ab und erinnert dich – wenn du Erinnerungen eingeschaltet hast – 30 und 7 Tage vorher. Nach 15 Jahren weiß sie es noch, auch wenn du es längst vergessen hast.
Für Sonderfälle – Lkw- oder Busklassen mit eigener Befristung, Führerscheine aus dem Ausland – frag im Zweifel bei deiner Fahrerlaubnisbehörde nach.