Den Erbschein (ein „Zeugnis über das Erbrecht“, § 2353 BGB) erteilt das Nachlassgericht auf Antrag. Er ist der Nachweis, dass dir ein Erbe oder ein Teil davon zusteht, und wichtig für Banken, Versicherungen und Behörden. Für den Antrag gibt es laut Justiz-Services keine Frist, die Ausstellung kostet aber Geld – nach dem Wert der Erbschaft zwischen 150 Euro bei 10.000 Euro Nachlass und 3.470 Euro bei einer Million. Du brauchst ihn nur in bestimmten Fällen.

Erbschein: so läuft der Antrag
  1. Prüfen, ob du ihn brauchstMeist ohne Testament und Erbvertrag, manchmal bei handschriftlichem Testament (Immobilien, Firmenanteile, Bank verlangt ihn).
  2. Termin beim NachlassgerichtZuständig ist das Gericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person.
  3. Unterlagen sammelnViele Gerichte wollen Angaben und Dokumente vor dem Termin zur Prüfung haben.
  4. Angaben an Eides stattIm Termin versicherst du, dass deine Angaben stimmen; Originale oder beglaubigte Kopien liegen vor.
  5. Erbschein erhaltenPer Post oder persönlich im Gericht, je nach Gericht.

Brauchst du überhaupt einen?

Die Justiz-Services sagen: Du brauchst meistens einen Erbschein, wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt. Gibt es nur ein handschriftliches Testament, brauchst du ihn manchmal – etwa wenn du Immobilien oder Grundstücke erbst, Anteile an einem Unternehmen, das im Handelsregister steht, oder wenn eine Bank oder Versicherung ihn verlangt. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag, in dem die Erben mit Namen genannt sind, brauchst du ihn meistens nicht.

Keinen Erbschein brauchst du außerdem, wenn du nur einen Pflichtteil geltend machst: Den forderst du direkt von den Erben. Und wer das Erbe nicht annehmen will, schlägt es aus; dafür bleiben sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Erbschaft erfährst. Was beim Todesfall sonst zu tun ist, steht bei Todesfall: Dokumente.

Der Ablauf beim Nachlassgericht

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Du brauchst laut Justiz-Services einen Termin; dort musst du versichern, dass deine Angaben stimmen. Die Dokumente werden vor Ort im Original geprüft, oder du bringst eine beglaubigte Kopie mit. Wie genau es läuft, unterscheidet sich zwischen den Gerichten: Die meisten bitten darum, Angaben zum Erbfall und Dokumente schon vor dem Termin zu übermitteln, manchmal ist das sogar Voraussetzung für den Termin.

Den Erbschein bekommst du am Ende per Post oder persönlich im Gericht. Wie lange das dauert, nennen die Justiz-Services nicht; es hängt vom Gericht und davon ab, wie vollständig deine Unterlagen sind.

Was du angeben und nachweisen musst

Das gehört in die Mappe für das Nachlassgericht

Nach § 352 FamFG und den Hinweisen der Justiz-Services; welche Nachweise dein Gericht konkret will, steht auf seiner Website.

Das Gesetz sagt es genau. Wer als gesetzlicher Erbe einen Erbschein beantragt, muss nach § 352 FamFG unter anderem angeben:

  • den Zeitpunkt des Todes und den letzten gewöhnlichen Aufenthalt samt Staatsangehörigkeit des Erblassers,
  • das Verhältnis, auf dem dein Erbrecht beruht,
  • ob andere Personen vorhanden sind oder waren, die dich von der Erbfolge ausschließen oder deinen Erbteil mindern würden,
  • ob und welche Verfügungen von Todes wegen vorhanden sind und ob ein Rechtsstreit über dein Erbrecht läuft,
  • dass du die Erbschaft angenommen hast, und die Größe deines Erbteils.

Beantragst du den Erbschein aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, bezeichnest du die Verfügung, auf der dein Erbrecht beruht, und legst die Urkunde vor. Den Zeitpunkt des Todes und das Verhältnis, auf dem dein Erbrecht beruht, weist du durch öffentliche Urkunden nach – etwa Sterbeurkunde sowie Geburts- oder Heiratsurkunden. Sind sie nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen, genügt die Angabe anderer Beweismittel. Dazu kommt eine Versicherung an Eides statt, dass dir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit deiner Angaben entgegensteht – vor Gericht oder einem Notar. Das Gericht kann sie erlassen, wenn es sie für nicht erforderlich hält.

Was er kostet, und was der Notar kostet

Was ein Erbschein beim Nachlassgericht kostet
Wert der Erbschaft 10.000 €
150 €
Wert der Erbschaft 50.000 €
330 €
Wert der Erbschaft 110.000 €
546 €
Wert der Erbschaft 200.000 €
870 €
Wert der Erbschaft 500.000 €
1.870 €
Wert der Erbschaft 1.000.000 €
3.470 €

Stand: Oktober 2026 · Beispiele der Justiz-Services für den Antrag direkt beim Nachlassgericht, Gesamtkosten. Schulden ziehst du vom Wert ab. Beim Notar kommt Mehrwertsteuer auf die Gebühren dazu.

Die Kosten sind gesetzlich geregelt, sie hängen vom Wert der Erbschaft ab, und Schulden ziehst du vom Wert ab. Die Justiz-Services nennen als Beispiele für die Gesamtkosten beim Nachlassgericht: 150 Euro bei 10.000 Euro, 330 Euro bei 50.000 Euro, 546 Euro bei 110.000 Euro, 870 Euro bei 200.000 Euro, 1.870 Euro bei 500.000 Euro und 3.470 Euro bei einer Million. Die Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (Nr. 12210 des Kostenverzeichnisses: Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins).

Einen Antrag kannst du auch über einen Notar stellen. Der prüft Angaben und Unterlagen und wendet sich an das Gericht; ausgestellt wird der Erbschein weiter vom Nachlassgericht. Die Notargebühren richten sich ebenfalls nach dem Wert, sind aber höher, weil Mehrwertsteuer auf die Gebühren anfällt. Dafür darf der Notar dich im Gegensatz zum Nachlassgericht rechtlich beraten.

Welcher Erbschein: allein, gemeinsam, teil

Erbst du allein, beantragst du einen Alleinerbschein, in dem nur du stehst. Gibt es mehrere Erben, kannst du einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen: Er führt alle Erben und ihre Anteile auf, setzt aber voraus, dass die Anteile feststehen und alle die Erbschaft angenommen haben. Nur mit ihm kannst du handeln. Ein Teilerbschein weist nur deinen eigenen Anteil aus und reicht lediglich für Auskünfte.

So sammelst du das Papier

Von Hand: Ein Ordner „Nachlass“ mit Sterbeurkunde, Testamenten, Familienurkunden, Kontoauszügen und Policen; Originale bleiben in Papierform, Kopien oder Fotos legst du zusätzlich ab. Wie lange du die Unterlagen aufhebst, steht bei den Aufbewahrungsfristen für Privatleute; eine Struktur für die Dokumente im Ernstfall zeigt der digitale Notfallordner.

Paperlock hilft beim Wiederfinden: Du fotografierst Sterbeurkunde, Testament und Policen, die App legt sie im Face-ID-geschützten Tresor ab, liest Aussteller und Datum und zeigt dir auf die Frage „wo ist die Lebensversicherung meiner Mutter?“ das Dokument, in dem sie steht. Das Nachlassgericht verlangt Originale oder beglaubigte Kopien – ein Foto ersetzt sie nicht.

Ob du einen Erbschein brauchst und welcher es sein muss, klärt das Nachlassgericht oder ein Notar beziehungsweise eine Anwältin. Stand der Kosten: Oktober 2026.