Ein Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat gilt in Deutschland ohne Umschreibefrist, solange er gültig ist. Mit einem Führerschein aus jedem anderen Staat – auch aus der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich – darfst du nach der Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate fahren; danach brauchst du einen deutschen. Die Umschreibung kostet je nach Land ab etwa 38 Euro.
Wichtig ist deshalb zuerst der Ausstellungsstaat – und dann das Datum, an dem du in Deutschland ankamst.
Rechenregel nach § 29 Abs. 1 FeV: sechs Monate ab Wohnsitznahme, auf Antrag bis zu sechs Monate länger, wenn der Aufenthalt nicht länger als zwölf Monate dauern wird. Hamburg nennt als Beispiel 185 Tage ab Einreise; im Zweifel zählt, was deine Behörde berechnet.
EU und EWR: gültig bleibt gültig
- EU/EWRFührerschein gilt in Deutschland, solange er gültig istkeine Umschreibefrist (§ 28 FeV)
- 6 MonateFührerschein aus allen anderen Staaten nach Wohnsitznahmeauch Schweiz und Vereinigtes Königreich
- Anlage 11Staatenliste: oft ohne Prüfung umschreibbarz. B. Schweiz, Japan, Vereinigtes Königreich
- ab ca. 38 €Umschreibung EU/EWR/Anlage 11 laut BayernPortalDrittstaat ca. 45 €
Stand: Oktober 2026 · Quellen: FeV §§ 28–31 und Anlage 11, BayernPortal, service.berlin.de, Bundesportal.
§ 28 Abs. 1 FeV sagt: Wer eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzt und seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, darf im Umfang seiner Berechtigung hier fahren. Eine Frist dafür gibt es nicht, das BayernPortal nennt für die Umschreibung ausdrücklich „keine“.
Umschreiben musst du erst, wenn der Führerschein abläuft. Läuft die Geltungsdauer nach der Wohnsitznahme in Deutschland ab – oder war sie schon abgelaufen –, erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die deutsche Fahrerlaubnis ohne Befähigungsprüfung, Sehtest, Erste-Hilfe-Schulung und Ausbildung (§ 30 Abs. 1 und 2 FeV). Für Lkw- und Bus-Klassen gelten andere Regeln. Berlin verlangt für die Umschreibung auch den schon abgelaufenen EU-Führerschein, und bei Verlust möglichst detaillierte Angaben zu Klassen, Ausstellungsort und -datum.
Nicht jeder EU-Führerschein zählt. § 28 Abs. 4 FeV schließt unter anderem Lern- und vorläufige Führerscheine, Führerscheine nach Entzug oder Sperre in Deutschland und solche aus, bei denen schon bei Erteilung ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland bestand – außer bei einem Aufenthalt von mindestens sechs Monaten als Studierende oder Schüler.
Alle anderen Staaten: die Uhr tickt
Wer einen Führerschein aus einem anderen Staat hat und in Deutschland seinen ordentlichen Wohnsitz begründet, „besteht die Berechtigung noch sechs Monate“ (§ 29 Abs. 1 FeV). Die Behörde kann die Frist auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängern, wenn du glaubhaft machst, dass du nicht länger als zwölf Monate in Deutschland wohnst. Der Rechner oben zeigt dir den Stichtag.
Das gilt auch für Staaten, die man nicht als „Ausland“ im engeren Sinn empfindet: Die Schweiz und das Vereinigte Königreich stehen in der Staatenliste der Anlage 11 zur FeV, also unter den Staaten außerhalb von EU und EWR. Der Schweizer Führerschein ist nach dieser Liste in allen Klassen ohne Prüfung umschreibbar, aber die sechs Monate gelten trotzdem.
Nach § 29 Abs. 2 FeV müssen ausländische Führerscheine mit einer Übersetzung verbunden sein, wenn sie nicht auf Deutsch abgefasst sind, nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen oder nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968 entsprechen – es sei denn, Deutschland hat auf die Übersetzung verzichtet.
Prüfung oder nicht? Die Anlage 11
Welche Unterlagen deine Behörde verlangt, hängt vom Ausstellungsstaat ab und steht auf ihrer Website.
Für Inhaber einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis gilt § 31 FeV. Steht dein Ausstellungsstaat in der Anlage 11 und ist deine Klasse dort aufgeführt, entfallen Sehtest, ärztliche Untersuchung, Erste-Hilfe-Schulung und Ausbildung; die Befähigungsprüfung entfällt je nach Eintrag. Die Liste ist lang und unterscheidet nach Land und Klasse:
- Keine Prüfung (für die gelisteten Klassen): unter anderem Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Singapur, Südafrika, Serbien, Israel und Montenegro.
- Nur praktische Prüfung: zum Beispiel Moldau.
- Theoretische Prüfung: gilt etwa für einzelne US-Bundesstaaten; die Liste führt für jeden Bundesstaat einen eigenen Eintrag.
Bei Staaten, die nicht in der Anlage 11 stehen, gelten die Prüfungsvorschriften; nach § 31 Abs. 2 FeV sind nur die Vorschriften über die Ausbildung nicht anzuwenden. Was das für dich heißt, sagt dir die Behörde im Termin. Vorläufige und Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Fahren und können nicht umgeschrieben werden.
Unterlagen und Kosten
Das BayernPortal nennt als Kern Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und den Führerschein. Bei Drittstaaten kommen laut Bundesportal (Beispiel Hamburg) Nachweise hinzu, dass du mindestens sechs Monate im Ausstellungsstaat gewohnt hast, etwa Arbeitgeberbescheinigung oder Mietvertrag; für die Klassen A und B gegebenenfalls ein Sehtest und eine Erste-Hilfe-Schulung.
Die Kosten: Das BayernPortal nennt ca. 38 Euro für EU, EWR und Anlage-11-Staaten und ca. 45 Euro für andere Drittstaaten, plus gegebenenfalls Auszug aus dem Bundeszentralregister oder ärztliche Zeugnisse. Berlin verlangt 37,50 Euro für EU/EWR; Hamburg nennt 37,50 bis 74,40 Euro je nach Führerscheinklasse und rechnet mit 3 bis 4 Wochen für den neuen Führerschein. Der Bund setzt in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 28,10 Euro für die Erteilung auf Grund einer EU- oder Anlage-11-Fahrerlaubnis an (Nr. 202.2), ohne Prüfung; hinzu kommen weitere Posten.
Dein ausländischer Führerschein wird bei der Umschreibung eingezogen: Der deutsche wird nur gegen Abgabe des ausländischen ausgehändigt (§§ 30 und 31 FeV). Bei Drittstaaten schickt die Behörde ihn an die ausstellende Stelle zurück oder nimmt ihn in Verwahrung (§ 31 Abs. 4 FeV).
Antrag stellen
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an deinem deutschen Wohnsitz, in Bayern die Kreisverwaltungsbehörde. Berlin verlangt persönliche Vorsprache, Hamburg arbeitet mit Online-Terminbuchung. Ein Termin braucht Vorlauf – buche ihn also früh, nicht in der letzten Woche vor Fristende.
So behältst du die Fristen im Blick
Von Hand: Trag den Tag deiner Anmeldung und den Stichtag sechs Monate später in den Kalender ein, einen Hinweis vier Wochen vorher dazu. Wie du das Ablaufdatum auf deinem Führerschein findest, steht im Beitrag Ablaufdatum des Führerscheins prüfen; wann ein deutscher Führerschein umzutauschen ist, bei Führerschein umtauschen. Auch für den Aufenthaltstitel läuft eine Uhr: Visum und Aufenthaltserlaubnis.
Paperlock hilft beim Sammeln: Du fotografierst Führerschein, Meldebestätigung und Übersetzung, die App legt alles im Face-ID-geschützten Tresor ab, liest die Daten und erinnert dich – wenn du Erinnerungen eingeschaltet hast – 30 und 7 Tage vor einem Ablaufdatum.
Das alles beschreibt die Rechtslage für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, Stand Oktober 2026. Sonderfälle – Diplomaten, Studierende, Berufskraftfahrer, Führerscheine aus Staaten mit Abkommen – klärst du mit deiner Fahrerlaubnisbehörde.