Gesundheitskarte abgelaufen? Du darfst trotzdem zum Arzt gehen, aber du solltest sofort deine Krankenkasse anrufen. Fehlt der gültige Nachweis, kann die Praxis nach zehn Tagen eine Privatvergütung verlangen; die bekommst du zurück, wenn du bis zum Ende des Quartals eine zum Behandlungszeitpunkt gültige Karte oder einen anderen gültigen Anspruchsnachweis vorlegst. Am schnellsten geht es mit der Ersatzbescheinigung deiner Kasse.

Eine neue Karte kostet dich meist nichts. Teuer wird es nur, wenn du das Nachreichen verschläfst.

Die eGK in vier Zahlen
  • 5 JahreHöchstdauer des Chips auf der Kartedanach muss die Krankenkasse eine neue ausstellen
  • 10 TageZeit, den Versicherungsnachweis in der Praxis nachzureichendanach darf die Praxis eine Privatvergütung verlangen
  • Quartalsendebis dahin gibt es das Geld mit gültigem Nachweis zurück
  • 0–5 €neue Karte: gebührenfrei, bei eigenem Verschulden bis 5 €

Stand: Oktober 2026 · Quellen: KBV, SGB V § 15, Bundesmantelvertrag-Ärzte (Anlage 4a), BMG.

Wann ist die eGK eigentlich abgelaufen?

Zwei Dinge sind gemeint, wenn Leute von „abgelaufen“ sprechen. Erstens das Datum auf der Karte: Die Krankenkasse kann nach § 291 Abs. 4 SGB V die Gültigkeit der Karte befristen, und die Karte gilt ohnehin nur für die Dauer der Mitgliedschaft bei der ausstellenden Kasse. Zweitens der Chip: Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist er höchstens fünf Jahre gültig, danach muss die Krankenkasse eine neue Karte ausstellen.

Dazu kommen Fälle, in denen die Karte schon vorher ungültig wird: Kassenwechsel, Verlust oder Diebstahl. Die Arztpraxis fragt beim ersten Besuch im Quartal online bei deiner Kasse nach, ob die Karte noch gültig ist (Versichertenstammdatenmanagement). Ist sie es nicht, wird die Karte gesperrt, und du musst dich zur Klärung an die Krankenkasse wenden.

Nicht jede Änderung braucht eine neue Karte: Meldest du der Kasse einen Umzug, genügt das laut KBV. Die Praxis schreibt die neue Adresse beim nächsten Besuch auf die Karte, ein Kartentausch ist nicht nötig.

Was die Praxis tun darf

Karte abgelaufen: so gehst du vor
  1. Krankenkasse kontaktierenNeue Karte anfordern, wenn sie nicht schon unterwegs ist.
  2. Ersatzbescheinigung holenDie Kasse stellt dir zur Überbrückung eine befristete Ersatzbescheinigung aus, auf Papier oder elektronisch über die App.
  3. In der Praxis vorlegenErsatzbescheinigung oder alte Karte zeigen, den Grund nennen. In dringenden Fällen kann der Nachweis nachgereicht werden (§ 15 Abs. 5 SGB V).
  4. Nachweis binnen 10 TagenNeue Karte oder Ersatzbescheinigung an die Praxis. Spätestens bis Quartalsende gibt es eine Privatvergütung zurück.

Nach § 15 Abs. 2 SGB V musst du vor der Behandlung deine eGK aushändigen; seit dem 1. Januar 2024 geht auch eine digitale Identität, wenn deine Kasse sie anbietet. In dringenden Fällen kann die Karte nachgereicht werden (§ 15 Abs. 5 SGB V).

Wenn du keine gültige Karte vorlegen kannst, beschreibt die Vereinbarung der Ärzte und Krankenkassen (Bundesmantelvertrag-Ärzte, Anlage 4a) den Rest: Der Arzt kann nach Ablauf von zehn Tagen eine Privatvergütung verlangen, die zurückzuzahlen ist, wenn bis zum Ende des Quartals ein zum Zeitpunkt der Behandlung gültiger Anspruchsnachweis vorgelegt wird. Die KBV schreibt es für Praxen ebenso: Der Versicherungsnachweis kann innerhalb von zehn Tagen nachgereicht werden.

Wichtig für Rezepte: Praxen können in diesem Fall Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel privat verordnen. Dann trägst du die Kosten selbst.

Die Ersatzbescheinigung

Das fragt die Praxis ab, wenn die Karte nicht funktioniert

Nach dem Ersatzverfahren der Praxis laut KBV. Außerdem bestätigst du mit deiner Unterschrift auf dem Abrechnungsschein, gesetzlich krankenversichert zu sein.

Die Lösung für die Lücke zwischen alter und neuer Karte ist die befristete Ersatzbescheinigung. Haben Versicherte ihre Karte verloren oder kürzlich die Kasse gewechselt, erhalten sie nach der KBV übergangsweise eine zeitlich befristete Papierbescheinigung, die ebenfalls ein gültiger Anspruchsnachweis ist. Die Kasse stellt sie auf Anfrage aus.

Inzwischen gibt es die elektronische Ersatzbescheinigung: Du forderst sie in der App deiner Krankenkasse an und übermittelst die KIM-Adresse der Praxis, an die sie geschickt werden soll. Sie kommt sofort in der Praxis an. Seit Juli 2025 ist das für Arztpraxen und Krankenkassen Pflicht; Voraussetzung ist, dass das Praxissystem die Funktion unterstützt und deine Kasse sie in ihrer App anbietet.

Eine Einschränkung nennt § 15 Abs. 6 SGB V: Hast du die Verzögerung selbst verschuldet, gibt es eine Ersatzbescheinigung wiederholt nur, wenn du bei der Ausstellung der Karte mitwirkst.

Was die neue Karte kostet

Nach § 15 Abs. 6 SGB V erhältst du die Karte bei der ersten Ausgabe, bei Beginn der Versicherung und bei jeder weiteren, nicht von dir verschuldeten Ausgabe gebührenfrei. Musst du sie aus von dir verschuldeten Gründen neu ausstellen lassen, kann die Krankenkasse 5 Euro verlangen. Das gilt auch, wenn sie dafür eine Ersatzbescheinigung ausstellen muss. Ein Foto ist laut Bundesgesundheitsministerium auf der Karte enthalten, mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr und Versicherten, die dabei nicht mitwirken können.

Die alte Karte kannst du nach dem Erhalt der neuen entsorgen: Das BMG sagt ausdrücklich, ältere Karten sind nach der Zustellung der neuen ungültig. Verwende immer die zuletzt zugeschickte.

Beim nächsten Mal nicht erwischt werden

Von Hand: Sieh nach, ob auf deiner Karte ein Gültigkeitsdatum steht (bei befristeter Gültigkeit ist das Datum des Fristablaufs auf der Karte gespeichert, § 291a Abs. 2 SGB V), und trag dir sechs Wochen vorher einen Termin ein. Meldet sich die Kasse nicht von selbst, ruf an. Das Datum der Rückseite (die EHIC für Reisen im EU-Ausland) läuft gesondert; wenn du verreist, wirf auch darauf einen Blick. Was sonst noch in die Mappe für Medizinisches gehört, steht in Arztunterlagen ohne Aktenschrank organisieren; mehr zu elektronischer Patientenakte und Impfausweis in Impfnachweise auf dem iPhone speichern. Wie sich alle Ablaufdaten im Blick halten lassen, zeigt der Beitrag Ablaufdaten, die du im Auge behalten solltest, und für den Impfausweis gibt es eine eigene Seite: Impfausweis verloren.

Paperlock merkt sich das Ablaufdatum für dich: Du fotografierst die Karte, die App legt sie im Face-ID-geschützten Tresor ab, zeigt sie mit unscharfem Vorschaubild, bis du dich erneut bestätigst, und liest das Datum. Wer Erinnerungen eingeschaltet hat, bekommt 30 und 7 Tage vor dem Ablauf Bescheid – und die Angaben der alten Karte bleiben auch nach dem Kartentausch im Tresor.

Ob für dich etwas Besonderes gilt – Kassenwechsel, Familienversicherung, ein Kind unter drei Monaten ohne Karte –, klärst du mit deiner Krankenkasse oder der Praxis. Stand: Oktober 2026.