Impfausweis verloren? Den Ausweis ersetzt keine zentrale Stelle, aber du kommst auf drei Wegen zu einem neuen: Frag die Praxis, in der du zuletzt geimpft wurdest – lassen sich die Impfungen aus den ärztlichen Unterlagen ermitteln, stellt sie einen neuen Ausweis aus und trägt sie nach. Mit einer früheren Impfdokumentation darf nach § 22 IfSG auch jeder andere Arzt, jede Apothekerin oder das Gesundheitsamt nachtragen. Und wenn gar nichts zu finden ist, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), die Impfungen nachzuholen.

Panik ist also nicht nötig. Der Ausweis ist nur der Nachweis, nicht die Impfung.

Impfausweis weg: so kommst du zu einem neuen
  1. Praxis fragenZuerst dort, wo du in den letzten Jahren geimpft wurdest: Lässt sich die Impfung aus den ärztlichen Unterlagen ermitteln, stellt die Praxis einen neuen Ausweis aus und trägt sie nach.
  2. Frühere Belege mitbringenMit einer früheren Impfdokumentation trägt jeder Arzt, jede Apothekerin oder das Gesundheitsamt Impfungen nach.
  3. Bei unklarem Status nachimpfenLässt sich nichts finden, empfiehlt die STIKO, die Impfungen nachzuholen.
  4. Digital sichernDen neuen Ausweis fotografieren oder in der elektronischen Patientenakte ablegen.

Was ein Impfausweis rechtlich ist

Wo Belege für frühere Impfungen stecken können

Stand: Oktober 2026 · Nach IfSG § 22, Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (infektionsschutz.de) und des BMG.

Das Infektionsschutzgesetz regelt, was zu dokumentieren ist: Wer impft, muss jede Schutzimpfung unverzüglich in einem Impfausweis oder, falls dieser nicht vorgelegt wird, in einer Impfbescheinigung dokumentieren (§ 22 Abs. 1 IfSG). Pflichtangaben sind unter anderem Datum, Impfstoff mit Chargenbezeichnung, die Krankheit, dein Name und Geburtsdatum, Name und Anschrift der verantwortlichen Person und deren Bestätigung (Schrift oder qualifizierte elektronische Signatur).

Das erklärt, warum ein Foto des alten Ausweises hilfreich, aber nicht ersetzend ist: Die Bestätigung stammt von der impfenden Person, nicht von dir.

Nachtragen: Wer darf was bestätigen?

Nach § 22 Abs. 2 IfSG gilt für Nachtragungen: Jeder Arzt oder Apotheker kann die Bestätigung vornehmen, oder das zuständige Gesundheitsamt hat sie vorzunehmen, wenn ihnen eine frühere Impfdokumentation über die nachzutragende Impfung vorgelegt wird. Der Beleg ist also der Hebel, nicht der verlorene Ausweis.

Die Bundesbehörde infektionsschutz.de beschreibt den Weg so: Lässt sich eine Impfung aus den ärztlichen Unterlagen ermitteln, kann die Ärztin oder der Arzt einen neuen Impfausweis ausstellen und die Impfung nachtragen. Am besten fragt man in der Praxis nach, in der man in den letzten Jahren geimpft wurde.

Bei Kindern lohnt der Blick ins Untersuchungsheft: Das BMG nennt für den Masernschutz ausdrücklich auch ein ärztliches Zeugnis in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder.

Und wenn nichts zu finden ist?

Dann gibt es zwei Möglichkeiten, die sich nicht ausschließen:

  • Nachimpfen: Bleibt der Impfstatus unklar, empfiehlt die STIKO laut infektionsschutz.de, die Schutzimpfungen nachzuholen, und eine Blutuntersuchung zur Klärung ausdrücklich nicht. Zu viele Impfungen sind dabei kein Problem: Von zusätzlichen Impfungen bei bereits bestehendem Impfschutz geht laut STIKO in der Regel kein erhöhtes Risiko aus, auch nicht bei Mehrfachimpfungen mit Lebendimpfstoffen. Was in deinem Alter und Fall ansteht, klärt dein Arzt.
  • Titerbestimmung: Ein Bluttest kann Immunität belegen. Für den Masernschutz akzeptiert das Gesetz ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität statt des Impfnachweises. Die Kosten für das Attest trägst du in der Regel selbst.

Der Masern-Nachweis für Kita und Schule

Das ist der Grund, aus dem die meisten Eltern plötzlich einen Impfausweis suchen. Laut BMG müssen Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und in Kita, Schule oder bestimmten anderen Einrichtungen betreut werden oder arbeiten, mindestens zwei Masernimpfungen nachweisen oder ein ärztliches Zeugnis über Immunität vorlegen. Ausreichend sind Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch als Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder).

Wer den Ausweis nicht vorlegen kann, kann stattdessen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, dass bei ihm ein Impfschutz besteht oder Immunität vorliegt. Ob die Einrichtung ein Foto akzeptiert, klärst du dort.

Digital sichern: ePA und Foto

Die elektronische Patientenakte ist kostenlos und freiwillig. Laut gematik können Versicherte dort unter anderem ihren Impfpass und das Kinderuntersuchungsheft digital sichern lassen. Seit dem 15. Januar 2025 stellen die Krankenkassen allen Versicherten eine ePA automatisch bereit (ePA für alle), außer sie widersprechen. Wie du sie nutzt, sagt deine Kasse.

Parallel dazu lohnt die einfache Lösung: Fotografiere jede Seite des neuen Ausweises, am besten gleich nach der Nachtragung. Das Foto ersetzt das Original nicht – nach IfSG zählt die Bestätigung der impfenden Person –, aber es ist die beste Spur, wenn der Ausweis wieder verschwindet. Mehr zum Thema steht in Impfnachweise auf dem iPhone speichern und Arztunterlagen ohne Aktenschrank organisieren; für die Schule siehe Schulunterlagen für Kinder. Auch die elektronische Gesundheitskarte hat Fristen: Krankenkassenkarte abgelaufen.

So geht dir der Ausweis nicht noch einmal verloren

Von Hand: Ein Foto jeder Seite im Album „Gesundheit“, mit dem Namen der Person im Dateinamen, und der Ausweis selbst an einem festen Platz im Dokumentenordner, nicht in der Handtasche.

Paperlock macht daraus ein Archiv, das sich durchsuchen lässt: Du fotografierst die Seiten, die App legt sie im Face-ID-geschützten Tresor ab und liest Datum und Aussteller; medizinische Dokumente zeigt sie mit unscharfem Vorschaubild, bis du dich erneut bestätigst. Auf die Frage „wann war meine letzte Tetanusimpfung?“ zeigt sie dir die Seite, auf der es steht – und wenn die Antwort nicht in deinem Tresor liegt, sagt sie das, statt zu raten.

Welche Impfungen du brauchst und ob dein Status ausreicht, entscheidet ärztliches Personal. Dieser Text beschreibt, wie du an einen neuen Ausweis kommst. Stand: Oktober 2026.