Elterngeld beantragst du nach der Geburt bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort deines Kindes zuständig ist – auf Papier oder online. Die wichtigste Regel steht in § 7 BEEG: Gezahlt wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht. Damit vom ersten Lebensmonat an nichts verloren geht, muss der Antrag also spätestens im vierten Lebensmonat ankommen. Beilegen musst du vor allem die Geburtsurkunde und Einkommensnachweise, meist die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate.

Das klingt nach viel Zeit. Mit einem Neugeborenen im Haus vergehen vier Monate aber erstaunlich schnell.

Elterngeld in vier Zahlen
  • 3 Lebensmonatezahlt die Elterngeldstelle höchstens rückwirkend§ 7 Abs. 1 BEEG
  • 65 %des wegfallenden Nettoeinkommens als Basiselterngeldbei niedrigem Einkommen bis zu 100 %
  • 300–1.800 €Basiselterngeld im MonatElterngeldPlus: 150–900 €
  • 14 MonateBasiselterngeld für Paare zusammenhöchstens 12 für einen Elternteil

Stand: Oktober 2026 · Quellen: BEEG, Familienportal des Bundes.

Die Frist: drei Lebensmonate rückwirkend

Beispiel: Geburt am 15. Februar
  1. 15. FebruarGeburt – erst ab jetzt kann der Antrag gestellt werden
  2. 15.02. bis 14.05.Lebensmonate 1 bis 3
  3. Bis 14. JuniAntrag geht im 4. Lebensmonat ein: rückwirkend ab Lebensmonat 1
  4. Ab 15. Junijeder spätere Lebensmonat kostet einen Monat Elterngeld vom Anfang

Lebensmonate laufen vom Geburtstag an, nicht nach Kalendermonaten (Familienportal). Rückwirkung nach § 7 Abs. 1 BEEG.

Elterngeld wird nicht nach Kalendermonaten gezahlt, sondern nach Lebensmonaten deines Kindes. Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt: Ist dein Kind am 15. Februar geboren, läuft er vom 15. Februar bis 14. März, der zweite vom 15. März bis 14. April und so weiter.

Geht dein Antrag im vierten Lebensmonat ein – im Beispiel zwischen 15. Mai und 14. Juni –, zahlt die Elterngeldstelle rückwirkend für die Lebensmonate eins bis drei. Kommt er erst im fünften Lebensmonat, reicht die Rückwirkung nur noch bis zum zweiten; der erste ist verloren. Das Familienportal rät deshalb, den Antrag gleich nach der Geburt und innerhalb der ersten drei Lebensmonate zu stellen.

Für Mütter gibt es eine Besonderheit: Lebensmonate, in denen sie Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind bekommen, gelten als Monate mit Basiselterngeld – ob sie dafür Elterngeld beantragen oder nicht. Das ändert nichts an der Frist, aber an der Rechnung, wie viele Monate noch übrig sind.

Die Unterlagen im Einzelnen

Diese Unterlagen gehören zum Elterngeldantrag

Nach dem Familienportal des Bundes. Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein; dein Arbeitgeber muss sie dir ausstellen.

Das Familienportal des Bundes nennt zwei Pflichtteile: die Geburtsurkunde deines Kindes und Nachweise über dein bisheriges Einkommen. Was als Einkommensnachweis zählt, hängt davon ab, wie du arbeitest:

  • Angestellte Mutter: Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor dem Monat, in dem dein Mutterschutz beginnt. Dazu die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt und die Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss dazu.
  • Angestellter Vater: Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
  • Selbstständige: in der Regel der letzte Steuerbescheid.
  • Beamtin oder Soldatin: Bescheinigungen über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes und die Zuschüsse dazu.
  • Privat versicherte Mutter mit Krankentagegeld: die Bescheinigung der Versicherung über das Krankentagegeld im Mutterschutz.

Arbeitest du, während du Elterngeld bekommst, kommt eine Bescheinigung des Arbeitgebers über deine Arbeitszeiten dazu; Selbstständige geben eine eigene Erklärung ab. Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein – dein Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, sie dir auszustellen.

Fehlt dir zum Ende der Frist noch eine Bescheinigung, lass den Antrag nicht liegen: Die Rückwirkung hängt am Eingang des Antrags. Frag deine Elterngeldstelle, wie sie mit nachgereichten Unterlagen umgeht.

Wo und wie du den Antrag stellst

Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnort deines Kindes. Das Formular deines Bundeslandes bekommst du online, bei der Elterngeldstelle, bei vielen Gemeindeverwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und in den meisten Kliniken mit Geburtsstation.

Digital geht es in allen Bundesländern. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hilft ElterngeldDigital beim Ausfüllen; danach druckst du den Antrag aus, unterschreibst und schickst ihn per Post. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen haben eigene Online-Verfahren.

Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Kann der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen, muss er deinen Antrag mitunterschreiben – auch wenn er selbst gerade keins beantragt. Ihr könnt den Antrag auch gemeinsam stellen. Jeder Elternteil kann nur einmal pro Kind beantragen, auch bei Zwillingen.

Was du im Antrag festlegst

Im Antrag gibst du an, für welche Lebensmonate du Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus möchtest. Die Eckpunkte: Paare teilen sich 14 Lebensmonate Basiselterngeld, ein Elternteil bekommt höchstens zwölf und muss mindestens zwei beantragen. Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten; ein Monat Basiselterngeld lässt sich gegen zwei Monate ElterngeldPlus tauschen.

Ändern kannst du diese Aufteilung bis zum Ende des Bezugszeitraums; dafür genügt ein einfaches Schreiben. Rückwirkend geht das aber nur für drei Monate und nicht für bereits ausgezahlte Monate, außer in Härtefällen. Vorsicht: Eine Änderung kann sich auf deine Krankenversicherung auswirken – frag vorher bei der Krankenkasse nach.

Wie viel es gibt – in Kürze

Basiselterngeld beträgt normalerweise 65 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat; bei einem Netto unter 1.240 Euro steigt der Prozentsatz. ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro und läuft doppelt so lange. Ausgeschlossen ist Elterngeld ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro. Genauer rechnet der Elterngeldrechner im Familienportal.

Mit dem Bescheid nicht einverstanden? Widerspruch kannst du nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei der Elterngeldstelle einlegen.

So behältst du den Papierstapel im Griff

Von Hand: Leg schon in der Schwangerschaft einen Ordner an, sammle die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate und trag dir einen Termin ein – zwei Wochen nach dem errechneten Geburtstermin, Antrag abschicken. Was rund um die Geburt sonst noch an Papieren anfällt, von der Geburtsurkunde bis zur Krankenversicherung des Kindes, steht bei den Unterlagen fürs Neugeborene. Den Elterngeldbescheid heb gut auf; welche Rolle Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld bei der Steuer spielen, steht in der Steuererklärungs-Checkliste.

Paperlock hilft, wenn die Belege über Wochen eintrudeln: Gehaltsabrechnungen, Bescheinigungen und später den Bescheid fotografierst du, die App liest Absender, Datum und Beträge, legt alles im Face-ID-geschützten Tresor ab und findet es wieder, wenn du fragst: „Wie hoch war mein Mutterschaftsgeld?“

Formulare und Abläufe unterscheiden sich je nach Bundesland. Im Zweifel fragst du bei deiner Elterngeldstelle nach.