Wohngeld bekommst du ab dem Ersten des Monats, in dem dein Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht (§ 25 Abs. 2 WoGG); für zurückliegende Zeiträume gibt es laut Bundesbauministerium bis auf wenige Ausnahmen nichts. Dem Antrag legst du Nachweise zu Miete, Einkommen aller Haushaltsmitglieder und Absetzungen bei. Der Bescheid kommt, je nach Behörde und Vollständigkeit, nach Wochen; die Bewilligung gilt in der Regel zwölf Monate.
Wer Anspruch haben könnte, stellt den Antrag deshalb besser früh: Der Antragsmonat entscheidet.
- ab 1. des Monatsin dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht§ 25 Abs. 2 WoGG
- 12 MonateBewilligungszeitraum in der Regelkann bis zu 24 Monate dauern
- ca. 8 Wochenbis zum Bescheid im DurchschnittBeispiel Hamburg
- 0 €Gebühr für den AntragBeispiel Hamburg
Stand: Oktober 2026 · Quellen: WoGG, BMWSB, Bundesportal.
Was Wohngeld ist und wer es beantragen kann
- Letzter Tag von Monat XAntrag bei der Wohngeldstelle eingegangen
- Ab dem 1. von Monat XWohngeld wird ab diesem Monat gezahlt, wenn der Anspruch besteht
- Ca. 8 Wochen späterBescheid im Durchschnitt, je nach Vollständigkeit der Nachweise
- Nach 12 MonatenBewilligung läuft aus: Weiterleistungsantrag stellen
Nach § 25 WoGG und den Angaben der Hamburger Wohngeldstelle im Bundesportal. Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je Behörde.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder, für selbstnutzende Eigentümer, zur Belastung (§ 1 Abs. 2 WoGG). Über den Antrag entscheidet die Wohngeldbehörde vor Ort. Wie viel es gibt, hängt laut BMWSB von drei Dingen ab: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.
Das Bundesportal nennt als Antragsberechtigte für den Mietzuschuss zum Beispiel Mieterinnen und Mieter, Untermieter, Bewohner einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung und Heimbewohner. Keinen Anspruch hast du, wenn die Kosten deiner Unterkunft schon durch andere Sozialleistungen gedeckt sind, etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Transferleistungen, bei denen die Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch laut BMWSB prüfen – besonders Rentner mit geringer Rente, erwerbstätige Familien und Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Wie hoch das Wohngeld im Einzelfall ausfällt, zeigt der Wohngeldrechner des Ministeriums.
Der Stichtag: der Antragsmonat
§ 25 Abs. 2 WoGG sagt: Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist. Treten die Voraussetzungen erst in einem späteren Monat ein, beginnt er am Ersten dieses Monats. Das Bundesportal übersetzt es so: Stelle den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem du Wohngeld haben möchtest; maßgeblich ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle.
Und wenn die Behörde länger braucht? Laut Hamburger Wohngeldstelle entstehen dir keine Nachteile: Dein Anspruch wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft, und du verlierst kein Wohngeld, wenn er besteht. Im Durchschnitt dauert es dort acht Wochen bis zum Bescheid; wie schnell es geht, hängt davon ab, wie schnell alle Nachweise vorliegen.
Diese Unterlagen sammelst du
Beispiel: Liste der Wohngeldstelle Hamburg im Bundesportal. Welche Nachweise deine Behörde konkret will, steht auf ihrer Website oder im Antragsformular.
Das Bundesportal gibt vor: Alle Angaben im Antrag musst du belegen. Als Beispiel die Liste der Hamburger Wohngeldstelle:
Wohnkosten (Mietzuschuss): Mietvertrag, Mietänderungsschreiben mit der aktuellen Mietzusammensetzung, Mietquittung (zum Beispiel Kontoauszug) und die aktuelle Wasserrechnung des Versorgers. Eigentümer, die einen Lastenzuschuss beantragen, legen stattdessen Kauf- oder Nutzungsvertrag, Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, Wohnflächenberechnung, Nachweise zu Kaufpreis oder Baukosten sowie Darlehensverträge und Tilgungspläne vor.
Einkommen aller Haushaltsmitglieder: Die Wohngeldstelle empfiehlt, alle Einkünfte anzugeben, ohne Rücksicht auf Quelle und Steuerpflicht; sie prüft, was anrechenbar ist. Typische Nachweise: Bescheide über Transferleistungen, die Verdienstbescheinigung zum Antrag samt drei aktuellen Gehaltsabrechnungen (auch bei Minijob), Nachweise über jährliche Sonderzahlungen, Rentenbescheide jeder Art, Bescheide über Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Elterngeld, Kapitalerträge, BAföG-Bescheide, Immatrikulationsbescheinigungen und bei Selbstständigen die Vordrucke und der letzte Steuerbescheid.
Freibeträge und Absetzungen: Krankenversicherungsnachweis, Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung, Grundrentenzeiten, Kinderbetreuungskosten (kein Schulgeld), Unterhaltsaufwendungen und der Schwerbehindertenausweis, gegebenenfalls mit Nachweis über Pflegegeld.
Zwei Formulare gibt es als Download: die Verdienstbescheinigung und die Bescheinigung des Vermieters. Beide Hamburger Formulare sind Beispiele; deine Behörde hat eigene.
Nach der Bewilligung
Verlängern: Das Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden, bei gleichbleibenden Verhältnissen kann der Zeitraum bis zu 24 Monate lang sein (§ 25 Abs. 1 WoGG). Nach Ablauf musst du einen Weiterleistungsantrag stellen, schriftlich mit dem Formular oder online; die Wohngeldstelle sagt dir vorab, welche Unterlagen sie braucht. Der Bewilligungsbescheid soll darauf hinweisen, dass der Antrag für die Zeit danach wiederholt werden kann (§ 24 Abs. 3 WoGG).
Melden: Nach § 27 Abs. 3 WoGG musst du unverzüglich mitteilen, wenn sich im Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend zum Beispiel die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert oder die Miete um mehr als 15 Prozent sinkt. Umgekehrt ist nach § 27 Abs. 1 auf Antrag neu zu bewilligen, wenn die Haushaltsmitglieder mehr werden, die Miete um mehr als 10 Prozent steigt oder das Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent sinkt und das Wohngeld dadurch steigt.
So hast du alles zur Hand
Von Hand: Ein Ordner „Wohngeld“ mit Mietvertrag, Mietänderungsschreiben, Kontoauszügen der Miete, den letzten drei Gehaltsabrechnungen und dem Bescheid; neue Nachweise legst du vorne ein. Wie lange du Mietunterlagen aufhebst, steht bei den Aufbewahrungsfristen für Privatleute, den Überblick zur Wohnung in Wohnung mieten: Papierkram. Mit einem neuen Job ändert sich auch das Einkommen: Neuer Job: Unterlagen.
Paperlock hilft beim Zusammensuchen: Du fotografierst Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen und Bescheide, die App legt sie im Face-ID-geschützten Tresor ab, liest Datum und Beträge und zeigt dir auf die Frage „was war mein Gehalt im Mai?“ die passende Abrechnung. Das Original bleibt, was die Behörde sehen will; ob sie Kopien oder Fotos akzeptiert, sagt sie dir.
Ob du Anspruch hast, entscheidet allein die Wohngeldbehörde. Stand: Oktober 2026.