Die Renteninformation schickt dir die Deutsche Rentenversicherung ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr von selbst. Ab 55 kommt statt ihrer alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft. Wer sie früher oder öfter will, fordert sie formlos an: online mit oder ohne Registrierung, telefonisch oder schriftlich beim Rentenversicherungsträger, ohne weitere Unterlagen und ohne Frist. Voraussetzung ist laut Bundesportal, dass du bei der Deutschen Rentenversicherung versichert bist oder warst, mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hast und noch keine Rente aus eigener Versicherung beziehst.
Das Papier ist also leicht zu bekommen. Schwerer ist, dass die Zahlen darin nur so gut sind wie dein Versicherungskonto.
- Ab 27 JahrenRenteninformation, jedes Jahr
- Mit 43 JahrenVersicherungsverlauf zum Prüfen, danach alle 6 Jahre
- Ab 55 JahrenRentenauskunft statt Renteninformation, alle 3 Jahre
- Ab RenteDer Versand endet, sobald eine Rente aus eigener Versicherung gezahlt wird
Stand: Oktober 2026 · Quellen: § 109 SGB VI, Bundesportal, BayernPortal. Jünger als 55 kannst du die Rentenauskunft jederzeit anfordern.
Renteninformation oder Rentenauskunft?
Renteninformation: Ab dem 27. Geburtstag bekommen Versicherte nach § 109 SGB VI jährlich eine schriftliche oder elektronische Renteninformation. Sie nennt unter anderem die Grundlage der Rentenberechnung, die Höhe einer Erwerbsminderungsrente, eine Prognose der zu erwartenden Regelaltersrente und eine Übersicht der gezahlten Beiträge. Die Prognose beruht laut der Leistungsbeschreibung der Bremer Verwaltung auf einer durchschnittlichen Beitragszahlung der letzten fünf Kalenderjahre; die Beträge sind brutto: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Steuern kommen noch dazu.
Rentenauskunft: Sie ist laut Bundesportal deutlich ausführlicher. Sie zeigt unter anderem die zu erwartende Regelaltersrente, die Rente bei Erwerbsminderung, die Witwen- oder Witwerrente deines Partners, den frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten samt Abschlägen, die gespeicherten Versicherungszeiten und – falls noch keine Kontenklärung stattgefunden hat – welche Zeiten noch nicht geklärt sind. Ab 55 ersetzt sie die Renteninformation alle drei Jahre; wer ein berechtigtes Interesse hat, kann sie nach dem Gesetz auch früher oder in kürzeren Abständen bekommen.
Beide stehen laut § 109 Abs. 2 SGB VI unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen und der Richtigkeit der gespeicherten Zeiten. Sie sind eine Orientierung, kein Rentenbescheid.
So forderst du die Rentenauskunft an
- Online ohne KontoAuf der Seite der Deutschen Rentenversicherung: Online-Dienste, Online-Dienste ohne Registrierung, Versicherungsunterlagen anfordern, Rentenauskunft wählen, Daten eingeben, absenden.
- Online mit KontoMit Registrierung bekommst du die Rentenauskunft online am Bildschirm angezeigt.
- Telefon oder BriefBeim zuständigen Rentenversicherungsträger; formlos reicht, Unterlagen brauchst du nicht.
Es gibt keinen Antrag im engeren Sinn. Die Deutsche Rentenversicherung nennt drei Wege, das Bundesportal beschreibt sie so:
- Per Post, online bestellt: Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung gehst du zu den Online-Diensten, wählst „Online-Dienste ohne Registrierung“ oder direkt „Versicherungsunterlagen anfordern“, dann im Feld „Anforderung von…“ die Rentenauskunft, und gibst die restlichen Daten an. Die Auskunft kommt per Post.
- Online mit Registrierung: Du richtest dir ein Konto ein und bekommst die Rentenauskunft am Bildschirm; gleich dort siehst du, welche Zeiten bereits erfasst sind.
- Telefonisch oder schriftlich: beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Eine Frist gibt es nicht; das Onlineverfahren dauert laut Bundesportal ungefähr sieben Tage. Unterlagen brauchst du dafür nicht, und persönlich erscheinen musst du auch nicht. Die Service-Telefonnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund lautet laut der Bremer Verwaltung 0800 1000 4800.
Das Rentenkonto vorher prüfen: die Kontenklärung
Nach BayernPortal; welche Nachweise nötig sind, zeigt dir der Antrag. Beim Versicherungsamt werden Nachweise laut Bundesportal im Original vorgelegt.
Viel wichtiger als das Papier ist der Inhalt des Kontos. Die Rentenversicherung speichert dort Arbeitszeiten, Ausbildungszeiten, Krankenzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Kindererziehungszeiten. Mit 43 Jahren schickt sie dir bei aktueller Anschrift automatisch einen Versicherungsverlauf zu, danach alle sechs Jahre. Wer ihn bekommt, sollte ihn lesen: Das Gesetz verpflichtet Versicherte sogar, den Verlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (§ 149 Abs. 4 SGB VI).
Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht, stellst du einen Antrag auf Kontenklärung (V0100). Der geht online, persönlich oder schriftlich, und für dich fallen laut BayernPortal keine Kosten an. Welche Nachweise nötig sind, zeigt der Antrag; genannt werden Zeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen und Entgeltnachweise. Beim Versicherungsamt der Gemeinde läuft es nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail, und Nachweise sind dort im Original vorzulegen.
Warum es sich nicht lohnt, damit zu warten, steht ebenfalls im BayernPortal: Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgeber bewahren Unterlagen nur für einen bestimmten Zeitraum auf. Und § 149 Abs. 5 SGB VI sagt: Widersprichst du dem Inhalt eines Versicherungsverlaufs nicht innerhalb von sechs Kalendermonaten nach dem Versand, stellt der Versicherungsträger die darin enthaltenen, nicht schon festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest. Wer ein fehlendes Ausbildungsjahr erst Jahrzehnte später bemerkt, braucht dann ein Zeugnis, das längst im Keller verschwunden sein kann.
Welche Unterlagen später zählen
Für die Rente selbst zählt, was im Konto steht – für die Klärung zählen deine Belege. Dazu gehören Zeugnisse und Studienbescheinigungen, Bescheide der Arbeitsagentur, Bescheinigungen der Krankenkasse, Geburtsurkunden der Kinder für Erziehungszeiten und alte Gehaltsabrechnungen. Wie lange du welche Unterlagen aufhebst, steht bei den Aufbewahrungsfristen für Privatleute; eine Übersicht dessen, was ältere Menschen in der Familie parat haben sollten, im Beitrag Wichtige Dokumente für Senioren.
Auch Zeiten, die du heute erlebst, sind morgen ein Beleg: Bei einem neuen Job kommen Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnung dazu, nach einer Geburt die Urkunde fürs Neugeborene.
So behältst du den Überblick
Von Hand: Lege die Renteninformation jedes Jahr in denselben Ordner und schreib das Datum des letzten Versicherungsverlaufs auf den Deckel. Trag dir mit 42 einen Termin ein, damit du den Brief mit 43 nicht liegen lässt.
Paperlock macht daraus eine Sammlung, die du auch in 20 Jahren noch durchsuchen kannst: Du fotografierst Renteninformation, Versicherungsverlauf, Zeugnisse und Bescheinigungen, die App legt sie im Face-ID-geschützten Tresor ab und liest Datum und Aussteller. Auf die Frage „was stand 2024 in meiner Renteninformation?“ zeigt sie dir das Dokument – und wenn es nicht im Tresor liegt, sagt sie das, statt zu raten.
Wie sich deine Rente im Einzelfall berechnet und welche Zeiten anerkannt werden, entscheidet der Rentenversicherungsträger; im Zweifel fragst du dort nach. Stand: Oktober 2026.